https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5HRLWB
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Durchführung des Ganztagsangebotes in der Grundschule James Krüss mit einem externen Kooperationspartner für den Jahrgang 1 im Schuljahr 2026/2027
Der Kooperationspartner setzt Personal mit folgenden Qualifikationen ein:Idealerweise verfügt das eingesetzte Personal über eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher, einen Bachelorabschluss, Berufserfahrung im pädagogischen Bereich, mindestens aber über eine pädagogische Grundhaltung, die die Vielfalt wertschätzt.
Freude an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, Verlässlichkeit, Teamfähigkeit sowie Sprachkenntnisse in Deutsch (entsprechend des europäischen Referenzrahmens in der Niveaustufe von mindestens B1) setzen wir voraus.Das gesamte eingesetzte Personal hat einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen undUnterlagen vorgelegt:- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes(z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren
Der Kooperationspartner rechnet die Kostenerstattung längstens für die Dauer eines Schulhalbjahres durch die Vorlage einerRechnung zum Ende des Schulhalbjahres ab. Teilrechnungen sind ggf. vierteljährlich oder monatlich möglich.