Der Kooperationspartner hat ein Kinderschutzkonzept entsprechend § 8b Abs. 2 SGB VIII. Alle eingesetzten Personen des Kooperationspartners sind entsprechend geschult.
Das gesamte eingesetzte Personal verfügt über eine pädagogische Grundhaltung, die die Vielfalt wertschätzt sowie Freude an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern hat und sich verlässlich sowie teamfähig zeigt.
Das gesamte eingesetzte Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift, um mit Kindern und Eltern ädaquat kommunnizieren und Kindern von Klasse 1 bis 4 in Lernzeiten unterstützen zu können.
Das gesamte eingesetzte Personal hat einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen und sind nicht bereits an der Schule eingesetzt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen in einem Arbeits- oder Beauftragungsverhältnis zum Kooperationspartner.
Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen und Unterlagen vorgelegt:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes (z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)
- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren