Das eingesetzte Personal verfügt mindestens über eine pädagogische Grundhaltung, die die Vielfalt wertschätzt. Freude an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, Verlässlichkeit, Teamfähigkeit sowie Sprachkenntnisse in Deutsch werden vorausgesetzt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen und sind nicht bereits an der Schule eingesetzt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zum Kooperationspartner.
Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen und Unterlagen vorgelegt:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes (z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)
- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren