Das gesamte eingesetzte Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift, um mit Kindern und Eltern adäquat
kommunizieren und Kindern von Klasse 1 bis 4 in den Lernzeiten unterstützen zu können.
- Das gesamte eingesetzte Personal hat einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Der Kooperationspartner hat ein Kinderschutzkonzept entsprechend § 8b Abs. 2 SGB VIII. Alle eingesetzten Personen des
Kooperationspartners sind entsprechend geschult.
Für die beschriebenen Leistungen wird eine Höchstbetragsgrenze von 200.000 EUR (Brutto) festgelegt.