Das gesamte eingesetzte Personal beherrscht die deutsche Sprache ausreichend in Wort und Schrift (B1/B2), um mit Kindern und Eltern adäquat kommunizieren und Kinder von Klasse 1-4 in Lernzeiten unterstützen zu können.
Das gesamte eingesetzte Personal hat einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt (ggf. nachzuholen.)
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen in einem Arbeits- oder Beauftragungsverhältnis zum Kooperationspartner.
Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen und Unterlagen vorgelegt:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes (z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)
- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren