https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5HRF0M
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5HRF0M/documents
Durchführung des Ganztagsangebotes in der Grundschule Schloss Ricklingen mit einem externen Kooperationspartner für die Jahrgänge 1 bis 4 im offenen Ganztag im Schuljahr 2026/2027
Der Kooperationspartner setzt Personal mit folgenden Qualifikationen ein:Idealerweise verfügt das eingesetzte Personal über eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher, mindestens aber über eine pädagogische Grundhaltung, die die Vielfalt wertschätzt. Freude an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, Verlässlichkeit, Teamfähigkeit sowie Sprachkenntnisse in Deutsch setzen wir voraus.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen und sind nicht bereits an der Schule eingesetzt.Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen in einem Arbeits- oder Beauftragungsverhältnis zum Kooperationspartner.Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen und Unterlagen vorgelegt:- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes (z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren
Der Kooperationspartner rechnet die Kostenerstattung längstens für die Dauer eines Schulhalbjahres durch die Vorlage einer Rechnung zum Ende des Schulhalbjahres ab. Teilrechnungen sind ggf. vierteljährlich oder monatlich möglich.