Art des Vergabeverfahrens:
Formlose öffentliche Ausschreibung, an die UVgO angelehntes Verfahren
Art der Leistung:
Neuvergabe Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in der Stadt Norden, OT Süderneuland I, im Wege eines nationalen wettbewerblichen Auswahlverfahrens
Umfang der Leistung:
Der Landkreis Aurich betreibt in 26506 Norden, OT Süderneuland I, Stellmacherstraße 23, eine Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle für die Einwohner des Landkreises Aurich (entsprechender Lageplan ist
dem Mietvertragsentwurf als Anlage beigefügt). In diesem Gebäude gibt es neben den behördlich genutzten Räumlichkeiten auch Gewerberäumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 33 qm, die nach
Maßgabe der von der Rechtsprechung für diesen Bereich aufgestellten Vorgaben im Anschluss an ein öffentlich bekannt zu machendes, wettbewerbliches Auswahlverfahren an ein Unternehmen, das
gewerblich Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, vermietet werden sollen. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter. Die Übergabe erfolgt voraussichtlich zwischen
dem 22.12.2026 und dem 31.12.2026. Der Mietvertrag soll mit einer Grundlaufzeit bis zum 30.11.2030 abgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Vermieters für
ein weiteres Jahr. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2031 erreicht werden.
Das Unternehmen, das erfolgreich aus dem wettbewerblichen Auswahlverfahren hervorgeht und an das die betreffenden Gewerberäumlichkeiten vermietet werden, muss während der Vertragslaufzeit
des Mietverhältnisses insbesondere Folgendes gewährleisten:
1. Zur Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen werden nur Maschinen verwendet, welche über eine CE-Zertifizierung verfügen.
2.Die Ausgestaltung der für Kraftfahrzeuge hergestellten Kennzeichen muss den dazu erlassenen rechtlichen Vorgaben, geregelt in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), entsprechen.
3. Die Geschäftszeiten des Unternehmens, das gewerbsmäßig Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, müssen mindestens den jeweils geltenden Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsstelle
entsprechen, derzeit montags bis freitags von 07:30 - 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr.
4. Der Mietgegenstand wird ausschließlich zum vereinbarten Mietzweck genutzt und es werden nur Waren und Dienstleistungen angeboten, die mit der Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen in
unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Ferner muss der im vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahren gebotene und von dem Unternehmen, mit welchem das Mietverhältnis zustande kommt, zu zahlender monatlicher Mietzins
mindestens 2.200,00 Euro brutto betragen.