Tiefbauarbeiten an ÖPNV-Haltestellen im Landkreis Aurich 2025
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Aurich
Fischteichweg 7 - 13
26603
Aurich
Deutschland
Dezernat III - Zentrale Vergabestelle
+49 494116-1680
zvs@landkreis-aurich.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5ERLQT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5ERLQT/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauarbeiten an ÖPNV-Haltestellen im Landkreis Aurich 2025 gemäß Leistungsverzeichnis

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Landkreisgebiet, diverse Standorte, siehe beiliegende Planunterlagen und Vorbemerkungen

Gemeinde Ihlow, SG Brookmerland, Gemeinde Südbrookmerland, Gemeinde Hinte, SG Hage, Stadt Aurich

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: spätestens 7 Werktage nach Auftragserteilung

Vollendung der Ausführung nach Datum:
> Gesamtausführungszeitraum: Spätestens am 17.07.2026
> Einzelfrist für Haltestelle 25234 Abzw. Oldeborger Str. R Moorhusen = spätestens 31.05.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (FB 107)
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Für die transparenten Wartehallen ist eine Erdungs- und Blitzschutzanlage zu montieren. Die erforderlichen Arbeiten sind durch eine "VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft" durchzuführen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Zertifikat darf maximal 5 Jahre alt sein.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Andere zusätzliche Angaben gem. § 6a Abs. 3 VOB/A
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer

- Nach Zuschlagserteilung sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers:
> die Urkalkulation (des Bieters und ggfls. des NU) in einem verschlossenen Umschlag,
> der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Bauleitung und Koordination,
> der ausgefüllte Vordruck FB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation sowie 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme und / oder
> der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Vertragserfüllung- und Mängelbürgschaft
an den Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland zu verschicken.

Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es sind Abschlags- und Schlussrechnungen pro Haltestellenrichtung zu stellen. Diese werden ohne nachvollziehbare und leistungsbegründende Nachweise nicht anerkannt.

Die Schlussrechnungen müssen spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung der Maßnahme eingereicht werden. Bei der Abrechnung sind zwingend die einzelnen Titel des Leistungsverzeichnisses und die entsprechende Zuordnung der Leistung laut Abrechnungsplan einzuhalten.

Siehe hierzu 1_Vorbemerkungen_LV.pdf Seite 10 - Allgemeine für alle Haltestellen geltende Hinweise

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

07.04.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

15.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.04.2026 10:00 Uhr

Mindestens zwei Vertreter*innen des Auftraggebers (Vergabestelle) gem. § 14 VOB/A

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mind. im PDF-Format einzureichen.

2. Die in der GAEB-Datei eingefügten Vergabeinformationen sind zu vernachlässigen.
Es gelten alle Daten aus den Formblättern und der Bekanntmachung.

3. Ab einer geschätzten Auftragssumme von 30.000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister u.a. gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz beim Bundeskartellamt abfragen.

4. Weitere Informationen (u. A. Hilfestellungen zur Angebotsabgabe) finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
+49 441998566-30
+49 5111205770
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
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