Lieferung eines Lastkraftwagens mit Ladekran
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.11.2025
27.11.2025 09:00 Uhr
27.11.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Aurich
DE116994655
Gewerbestr. 61
26624
Südbrookmerland
Deutschland
DE947
Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
zvs@landkreis-aurich.de
+49 4941161683

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landkreis Aurich
DE116994655
Fischteichweg 7 - 13
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Dezernat III - Zentrale Vergabestelle
zvs@landkreis-aurich.de
+49 494116-1683
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144700-5
34144000-8
34134200-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Herstellung und Lieferung eines Allrad Kipper LKW mit Recyclingkran gemäß dem angehängten Leistungsverzeichnis. Das Fahrzeug wird im kommunalen Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst der Kreisstraßenmeisterei Aurich im Sommer- und Winterdienst eingesetzt. Dementsprechend müssen die Vorschriften aus der StVO und der DIN 30710 für dieses Einsatzgebiet in Bezug auf die Sicherheitskennzeichnung eingehalten sein.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1.2 Vorschriften
Die Ausführung und der Lieferumfang müssen, falls in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend gefordert, nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Richtlinien entsprechen:
- StVZO Deutschland
- StVO
- Unfallverhütungsvorschriften

1.3 Lieferumfang
Zum Lieferumfang gehört das Fahrzeug mit Ladekran, fertig montiert, fahr- und einsatzbereit. Hierzu gehört auch die komplette Befüllung mit allen Hilfs- und Betriebsstoffen.

1.4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt bei der Übergabe.
Dem Auftraggeber ist nach Zuschlagserteilung vor Fertigung des Fahrzeugs eine Konstruktionszeichnung zur Freigabe vorzulegen. Erst nach Freigabe der Konstruktionszeichnung durch den Auftraggeber darf mit der Produktion begonnen werden.

1.5 Einweisung und Übergabe
Die Übergabe findet auf dem Betriebsgelände des Amtes für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61 in 26624 Südbrookmerland statt. Das Abladen an der Verwendungsstelle ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Bei Übergabe sind der Werkstattmeister und die Bediener/Fahrer auf das Fahrzeug und die Systemtechnik einzuweisen. Die Einweisung in die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist so vorzunehmen, dass durch reguläre Bedienung der arbeits- und verkehrssichere, sowie der schonende Umgang mit dem Fahrzeug sichergestellt wird. Die Einweisung ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

1.6 Rechnungslegung
Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an folgende Mailadresse zu übersenden: faktura66@landkreis-aurich.de
Zahlungsziel sind 4 Wochen nach Rechnungseingang.

1.7 Lieferzeitpunkt
Die Lieferung des Fahrzeugs hat spätestens bis zum 31.12.2026 zu erfolgen.

1.8 Technische Beschreibung
Alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind für eine vollumfängliche Leistungserfüllung einzuhalten. Bei den gekennzeichneten technischen Parametern sind die Maximal und Minimalwerte zu beachten bzw. es sind die konkreten Werte einzutragen.
Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Auftragnehmer, dass das von ihm angebotene Fahrzeug alle Leistungsmerkmale erfüllt.
- Lieferung eines Kipper-LKW, 3-achsig, Vorderachse hydrostatisch angetrieben, 3. Achse lift- und lenkbar, Radstand 1. Achse zur 2. Achse max. 3900 mm, Dreiseitenkipper.
- Fahrerhaus und Kipperbrücke Decklack in RAL 2011 Orange, Rahmen bzw. Fahrgestell in Schwarz.
Weitere Technische Anforderungen: Siehe Leistungsverzeichnis (Anlage B LV Langtext)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gewerbestr. 61
26624
Südbrookmerland
Deutschland
DE947

siehe Anlage A "Allgemeine Leistungsbeschreibung"

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Zuschlag wird auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5ERC9T

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:

Mit dem Angebot und Leistungsverzeichnis einzureichen sind:
1. Eigenerklärung zur Eignung (124 LD)
2. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland-Sanktionen)
3. Drei Referenznachweise zur Fertigung vergleichbarer Produkte (Fahrzeuge)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein):
1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
4. Unbenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
5. Produktdatenblätter zu den im LV angebotenen Produkten

Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt.

(Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)

Hinweis:
Neben den Preisangaben sind in der Anlage B LV Kurz- und Langtext diverse Angaben auf den Seiten 2 - 4 und 8 zu tätigen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Landkreis Aurich

Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Aurgen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 - 4 VgV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§§ 123 und 124 GWB:
Hierzu ist eine Eigenerklärung zur Eignung (s. Vergabeunterlagen) auszufüllen und anzufügen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es sind mit dem Angebot drei Referenznachweise zur Fertigung vergleichbarer Produkte einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung