1.2 Vorschriften
Die Ausführung und der Lieferumfang müssen, falls in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend gefordert, nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Richtlinien entsprechen:
- StVZO Deutschland
- StVO
- Unfallverhütungsvorschriften
1.3 Lieferumfang
Zum Lieferumfang gehört das Fahrzeug mit Ladekran, fertig montiert, fahr- und einsatzbereit. Hierzu gehört auch die komplette Befüllung mit allen Hilfs- und Betriebsstoffen.
1.4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt bei der Übergabe.
Dem Auftraggeber ist nach Zuschlagserteilung vor Fertigung des Fahrzeugs eine Konstruktionszeichnung zur Freigabe vorzulegen. Erst nach Freigabe der Konstruktionszeichnung durch den Auftraggeber darf mit der Produktion begonnen werden.
1.5 Einweisung und Übergabe
Die Übergabe findet auf dem Betriebsgelände des Amtes für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61 in 26624 Südbrookmerland statt. Das Abladen an der Verwendungsstelle ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Bei Übergabe sind der Werkstattmeister und die Bediener/Fahrer auf das Fahrzeug und die Systemtechnik einzuweisen. Die Einweisung in die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist so vorzunehmen, dass durch reguläre Bedienung der arbeits- und verkehrssichere, sowie der schonende Umgang mit dem Fahrzeug sichergestellt wird. Die Einweisung ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
1.6 Rechnungslegung
Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an folgende Mailadresse zu übersenden: faktura66@landkreis-aurich.de
Zahlungsziel sind 4 Wochen nach Rechnungseingang.
1.7 Lieferzeitpunkt
Die Lieferung des Fahrzeugs hat spätestens bis zum 31.12.2026 zu erfolgen.
1.8 Technische Beschreibung
Alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind für eine vollumfängliche Leistungserfüllung einzuhalten. Bei den gekennzeichneten technischen Parametern sind die Maximal und Minimalwerte zu beachten bzw. es sind die konkreten Werte einzutragen.
Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Auftragnehmer, dass das von ihm angebotene Fahrzeug alle Leistungsmerkmale erfüllt.
- Lieferung eines Kipper-LKW, 3-achsig, Vorderachse hydrostatisch angetrieben, 3. Achse lift- und lenkbar, Radstand 1. Achse zur 2. Achse max. 3900 mm, Dreiseitenkipper.
- Fahrerhaus und Kipperbrücke Decklack in RAL 2011 Orange, Rahmen bzw. Fahrgestell in Schwarz.
Weitere Technische Anforderungen: Siehe Leistungsverzeichnis (Anlage B LV Langtext)