Verfahrensangaben

Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.07.2026
09.07.2026 10:00 Uhr
09.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Aurich
DE116994655
Gewerbestr. 61
26624
Südbrookmerland
Deutschland
DE947
Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
zvs@landkreis-aurich.de
+49 494116-1683

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landkreis Aurich
DE116994655
Fischteichweg 7 - 13
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Dezernat III - Zentrale Vergabestelle
zvs@landkreis-aurich.de
+49 494116-1683
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221110-6
45112000-5
45221111-3
45221100-3
45234100-7
44113620-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115n in Georgsheil gemäß Leistungsverzeichnis

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Aurich und die kreisfreie Stadt Emden planen über ihre gemeinsame Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH den Neubau eines Zentralklinikums. Der Standort für das neue Zentralklinikum (ZKG) befindet sich in der Gemeinde Südbrookmerland in der Nähe der Ortschaft Georgsheil, Gemarkung Uthwerdum nordöstlich des Verkehrsknotens der Bundesstraße B 72/210 mit den Kreisstraßen 113 und 115. Parallel der Bundestraße 72/210 verläuft die Bahnstrecke Aurich/Abelitz, die, derzeit nur für den Güterverkehr, von der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden (EAE) betrieben wird. Der Landkreis Aurich als zuständiger Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen 113 und 115 beabsichtigt die Herstellung eines teilplanfreien Knotenpunktes mit einem Überführungsbauwerk über die Bundesstraße 72/210 und die parallele Bahnstrecke Aurich / Abelitz, um eine qualitätsgerechte und verkehrssichere Erschließung des Klinikgeländes zu ermöglichen. Vorgesehen ist die Herstellung einer neuen Verkehrsachse K 115n, die ausgehend vom bestehenden Knoten B 72/210-K 113-115 zunächst auf vorhandener Trasse in südliche Richtung abgelenkt und dann als Neubauachse in Form einer Schleifenrampe über das neu zu errichtende Brückenbauwerk nach Norden zurückgeführt wird. Die Verknüpfung mit dem neuen Klinikgelände auf der Nordseite der Bundesstraße erfolgt über die Anlage eines vierarmigen Kreisverkehrsplatzes. Im weiteren Verlauf bindet die Trasse kurz vor dem Ortseingang Uthwerdum wieder in die bestehende K 115 ein. Die planfreie Querung über das Brückenbauwerk bedingt eine in weiten Teilen in Dammlage hergestellte K 115n.

Diese Ausschreibung umfasst die hierfür erforderlichen
- Brückenbauarbeiten mit vorbereitenden Arbeiten
- Gleisbauarbeiten (Verschwenkung der Bahntrasse für die Herstellung des Brückenpfeilers)

Beginn der Ausführung: 7 Werktage nach Zuschlagserteilung.

Vollendung der Ausführung: Spätestens am 01.10.2027 (Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme)
Einzelfristen für
Titel "1.1 Bauvorbereitung / Bereitstellungsfläche" = spätestens 16.10.2026
Titel "1.5 Baustraßen / BE-Flächen" = spätestens 16.10.2026
Titel "2 Verschwenkung Bahnstraße" = spätestens 16.10.2026

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
K 115n in Uthwerdum
26624
Südbrookmerland
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Zuschlag wird auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5ERAUN

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

55
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Landkreis Aurich

Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

VOB/A § 16a EU Nachforderung von Unterlagen
(1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.

(2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat.

(3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird.

(4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.

(5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§§ 123 und 124 GWB:
Hierzu ist eine Eigenerklärung zur Eignung - FB 107 (s. Vergabeunterlagen) auszufüllen und anzufügen, falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist (alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit der Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen
2. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
4. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes / Registereintragungen
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
6. Angaben zum Umsatz des Unternehmens
7. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen)
8. Angabe zu Arbeitskräften

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (FB 107)
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Zertifikat darf maximal 5 Jahre alt sein.
- Gütezeichen Kanalbau (RAL)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Drei Referenzen über Gleisverlegungen für die "Deutsche Bahn" oder für "nicht bundeseigene Eisenbahnen"
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise (des Bieters und des NU)
- Urkalkulation (des Bieters und des NU)
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Formblatt 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Formblatt 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- Andere zusätzliche Angaben gem. § 6a Abs. 3 VOB/A

Nach Zuschlagserteilung sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers:
> die Urkalkulation (des Bieters und ggfls. des NU) in einem verschlossenen Umschlag,
> der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Bauleitung und Koordination,
> der ausgefüllte Vordruck FB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme und / oder
> der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Vertragserfüllung- und Mängelbürgschaft
an den Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße
61, 26624 Südbrookmerland zu verschicken.

Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den
Hauptunternehmer zu erbringen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung