Verfahrensangaben

Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2026
27.11.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle
034590024024-0-56
Schürenkamp 16
49324
Melle
Deutschland
DE94E
m.klamer@stadt-melle.de
+49 5422965357
+49 5422965348

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111100-9
45110000-1
45262600-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten Grundschule Melle-Gesmold

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei dem zurückzubauenden Bestandsgebäude handelt es sich um das zweigeschossige,
Schulgebäude der Grundschule Gesmold mit einer Teilunterkellerung. Das insgesamt
L-förmige Gebäude wurde in drei Bauabschnitten errichtet: Hauptgebäude, Erweiterung
und Anbau. Die Zuordnung der Gebäudeteile ist der nachfolgenden Abbildung zu
entnehmen. Zwei Treppenhausbereiche gliedern das Gebäude und grenzen die einzelnen
Bauabschnitte voneinander ab. Aufgrund der abschnittsweisen Errichtung ist mit
unterschiedlichen konstruktiven Ausbildungen und Bauteilaufbauten zu rechnen.
Die Tragkonstruktion besteht im Wesentlichen aus Mauerwerk und Stahlbeton. Die
Geschossdecken sowie die Treppenläufe und Podeste sind in Stahlbeton ausgeführt. Im
Erdgeschoss sind überwiegend zweischalige Außenwände mit Klinkerfassade vorhanden.
Das Obergeschoss springt in Teilbereichen gegenüber dem Erdgeschoss vor und bildet
dadurch einen überdachten Gang entlang des Gebäudes. Die auskragenden Gebäudeteile
werden durch außenliegende Rundstützen getragen. Die Außenwandflächen des
Obergeschosses sind überwiegend verputzt.
Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein geneigtes Satteldach mit einer Holzdachkonstruktion
und einer Eindeckung aus Dachpfannen. Im Dachbereich befinden sich zwei
Dachgauben.
Im Zuge der Neubaumaßnahme ist das bestehende Schulgebäude einschließlich seiner
tragenden und nichttragenden Bauteile vollständig zurückzubauen. Zum Leistungsumfang
gehören außerdem die in den nachfolgenden LV-Positionen beschriebenen
Rückbauarbeiten im angrenzenden Außenbereich. Diese umfassen insbesondere die
Aufnahme befestigter Flächen sowie die Entfernung von Beeten und vorhandener
Bepflanzung.
Die betroffenen Außenflächen sind anschließend entsprechend den ausgeschriebenen
Anforderungen für die nachfolgende Neubaumaßnahme herzurichten. Art, Umfang und
Abgrenzung der Rückbau- und Herrichtungsleistungen ergeben sich aus den zugehörigen
Planunterlagen und den nachfolgenden Positionen des Leistungsverzeichnisses.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.01.2027
11.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Papenbrede 2
49326
Melle
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYRDYHGP4QLD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Informationen/Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der
Vergabepattform einzureichen ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe (auf dem Postweg)
sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle ist nicht zulässig.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Vergabestelle der Stadt Melle erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung dieses Vergabeverfahrens.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.

"Vergleichbare Leistungen" bedeutet, dass die Referenzleistungen hinsichtlich Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit des Bieters zulassen müssen, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Eine Identität der Leistungen ist zwar nicht erforderlich; erforderlich ist jedoch ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit, orientiert an den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann alternativ ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Erforderliche Stellen zur Durchführung der Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann alternativ ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jahresumsatz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Umsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben, vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann alternativ ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.

Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Besondere Vertragsbedingungen gem. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung