Verfahrensangaben

Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbe...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.11.2026
12.11.2026 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
t:05415011100
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@lkos.de
+49 541501-1100
+49 541501-61100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45261420-4
45261300-7
45261410-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Bissendorf projektiert den Neubau einer Schule in der Ortschaft Wissingen.

Das Grundstück der Schule bzw. der Baumaßnahme befindet sich am Niemandsweg in 49143 Bissendorf. Mit der Planung der vorgesehenen Baumaßnahme eines Neubaus soll eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsangebot, Mensa und Verwaltung errichtet werden.

Das Plangebiet zum neuen Schulgebäude liegt nördlich der Mindener Straße, zwischen Niemandsweg und Bahnhofstraße. Die im Baufeld vorhandenen Kirchenbauten wurden im Vorfeld der Baumaßnahme zum Neubau abgebrochen mit Ausnahme des Kirchturms. Dieser verbleibt auf dem Baufeld als identitätsstiftendes Element.

Das geplante Schulgebäude besteht aus drei Baukörpern bzw. Bauteilen (BT), die durch ein gemeinsames Foyer verbunden werden und haben folgende ca.-Abmessungen (Länge/Breite/Höhe):

* BT1: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,

* BT2: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,

* BT3: L/B/H 30/23/6,90 m, eingeschossig (überhöht).

Die Grundfläche der Baukörper inklusive Foyer beziffert sich auf ca. 2.260 m2.

Das Tragwerk ist in Massivbauweise aus Stahlbeton geplant, einschließlich der Treppenanlagen. Die Gründung erfolgt auf Einzel- und Streifenfundamenten. Die umlaufenden Attiken zu den Flachdächern bilden den oberen Abschluss der Baukörper.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Abdichtungs- und Klempnerarbeiten.

Der Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen zwei unterschiedliche Abdichtungsebenen:
- die Abdichtung zur Bodenplatte,
- die Abdichtung der Dachfläche.
Zu den unterschiedlichen Abdichtungsebenen sind zwei zeitliche Ausführungschargen vorzusehen.

Wesentliche Leistungen (ca.-Angaben) dabei sind:
* Abdichtungsarbeiten Innenräume
- ca. 2100m2 Abdichtung Bodenplatte Bitumen-Schweißbahn
- ca. 90m2 Abdichtung Küche Kunststoffbahnen

* Abdichtung Flachdach
- ca. 2100m2 Wärme- und Gefälledämmschicht aus Mineralwolle
- ca. 2100m2 Dachabdichtung 2-lagig aus Polymerbitumenbahnen und
Polymerbitumen-Schweißbahnen
- ca. 330m Randabschlüsse
- ca. 20m Wandabschlüsse
- und diverse An-/Abschlüsse an Durchdringungen

* Dachbegrünung mit Montagesystem für bauseitige Photovoltaikanlagen
- ca. 1700m2 extensives Dachbegrünungsystem mit durchdringungsfreier UK-
Photovoltaikanlage, einschl. Fertigstellungspflege
- ca. 430m2 Kiesschüttung

* Klempnerarbeiten/Entwässerung
- ca.18 St Flachdachabläufe
- ca.18 St Notabläufe
- ca.16m Regenfallrohre
- ca. 350m Attikaabdeckung

* Sonstige Einbauten
- ca. 325m Seitenschutzgeländer an Attika befestigt
- ca. 10m Seitenschutzgeländer mit Auflast befestigt
- 22 St. Lichtkuppeln rund, z.T. als Rauableitung
- 1 St. Flachdachaustieg
- Wetterschutzhaube, Kabeldurchführungen

Die Ausführung dieser Arbeiten ist vom 23.07.2027 bis 04.02.2028 vorgesehen. Die Werk- und Montageplanung ist bis spätestens 01.02.2027 vorzulegen.

Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter:

* Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen.

* Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.

* Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss der Bieter über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.07.2027
04.02.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Niemandsweg 2
49143
Bissendorf
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYDTMXM62

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 04.11.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" bzw. das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.

"Vergleichbare Leistungen" bedeutet, dass die Referenzleistungen hinsichtlich Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit des Bieters zulassen müssen, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Eine Identität der Leistungen ist zwar nicht erforderlich; erforderlich ist jedoch ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit, orientiert an den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen.

Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt.
Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Finanzierung

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme.

1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.
Auf dem gesamten Schulgelände bzw. auf der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Baustelle darf nur zum Zwecke und Dauer der Be- und Entladung befahren und muss unmittelbar nach Beendigung des Vorgangs wieder verlassen werden.

2.
Es wird darauf hingewiesen, dass die benachbarte Grundschule und die Sporthalle während der Baumaßnahme in Betrieb sind. Insbesondere zum Schulbeginn morgens und zum Schulschluss am Nachmittag ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Niemandsweg und in den angrenzenden Straßen zu rechnen.

3.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen zwei unterschiedliche Abdichtungsebenen:
- die Abdichtung zur Bodenplatte,
- die Abdichtung der Dachfläche.
Zu den unterschiedlichen Abdichtungsebenen sind zwei zeitliche Ausführungschargen vorzusehen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung