Vergabe der Migration und Cloud-Betrieb der GIS-Umgebung einschl. Esri-Softwarelizenzierung des Landkreises Hildesheim
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur, die Migration der bestehenden GIS-Umgebung und den anschließenden technischen Betrieb.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Bereitstellung und Betrieb zweier gespiegelterRechenzentrumsstandorte einschließlich der erforderlichen Rechen-, Speicher- und Netzwerk-ressourcen; - Übernahme der vereinbarten Datenbestände, Anwendungen, Konfigurationen, Dienste undSchnittstellen aus der bei hannIT betriebenen Umgebung; - Installation und Konfiguration der erforderlichenBetriebssysteme, Datenbanken, GIS-Software und Fachanwendungen; - Angebot und Vermittlung des Esri-SG-EA-Vertrags sowie Bereitstellung der zusätzlich erforderlichenSoftwarelizenzen unter Berücksichtigung bestehender Nutzungsrechte; - technische Anbindung des Auftraggebers und Sicherstellung der vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten für die berechtigten Nutzer;- Betrieb, Überwachung, Wartung, Aktualisierung und Störungsbeseitigung der vom Auftragnehmer gemäß den Abgrenzungen dieses Kapitels zu betreibenden Komponenten; - Datensicherung und Wiederherstellung sowie Sicherstellung der Betriebsübernahme bei Ausfall eines Rechenzentrumsstandorts; - Schulung, Dokumentation und Unterstützung bei derAbnahme und beim Übergang in den Regelbetrieb.
Der Auftragnehmer koordiniert die zur Leistungser-bringung erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, hannIT, Esri und den beteiligtenFachsoftwareanbietern. Die Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten sind im Projektverlaufeindeutig zuzuordnen. Zeitliche Zielsetzung Migration, Inbetriebnahme und Abnahme müssen spätestens bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein. Angestrebt wird jedoch ein früherer Abschluss zum 31.01.2027, alternativ zum 28.02.2027. Gemäß des Terminplansist mit dem Zuschlag vor Weihnachten zu rechnen.
Hosting und laufender Betrieb werden auf Grundlage des bereitgestellten EVB-IT-Cloud-Vertrags vereinbart. Dieser hat einer Laufzeit von 48 Monaten mit einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate, sollte der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
Es handelt sich um einen Managed Service Vertrag dessen Eigenart es ist, dass sich der Leistungsumfang während der Laufzeit verändert. Die Abrechnung derLeistungen richtet sich nach dem Preisblatt C20 und den Angebotsbedingungen.
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit dem Angebot einzureichen.
Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutscheSprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III. 2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebotvorzulegen.
Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamt-schuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Angebote nur noch in elektronischer Fassung ntgegenzunehmen.
Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 09.11.2026.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch aufNachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen.
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bonitäts- /Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens einer"Guten Bonität" der Risikoklasse II sowohl für den Bewerber als auch für den Rechenzentrumsbetreiber.Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. Bereitstellung den Bieter und des Rechenzentrumsbetreibers
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten(one Face to the customer).
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): A) Der Betreiber der Private-Cloud-Lösung darf nicht dem CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) unterliegen, bzw. ist in diesem Fall gemäß des Angemessenheitsbeschlusses der EU vom 10.07.2023, ein gültiges EU-U.S. Data Privacy Framework-Zertifikat bereitzustellen. (siehe A10 - Ziff. A.10)
B) Der Bieter hat ein wirksames Qualitätsmanagement nachzuweisen. Als Nachweis werden eine gültige ISO-9001-Zertifizierung oder eine dokumentierte Darstellung der eingesetzten Qualitätssicherungs-maßnahmen akzeptiert. Diese muss mindestensgeregelte Verantwortlichkeiten, dokumentierte Arbeits- und Prüfabläufe sowie Verfahren zur Fehlerbehebung und kontinuierlichen Verbesserung erkennen lassen.
C) Der Bieter hat nachzuweisen, dass sowohl der für die Leistungserbringung eingesetzte Rechenzentrums-betreiber als auch der Bieter selbst bzw. das für den ITBetrieb eingesetzte Unternehmen, über ein Wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. 1.3.4.1 Nachweis eines gültigen Zertifaktes nach ISO/IEC 27001 oder eines vergleichbaren Nachweises für den Bewerber (Ausschlusskriterium) 1.3.4.2 Nachweis eines gültigen Zertifaktes nach ISO/IEC 27001 oder eines vergleichbaren Nachweises für das Rechenzentrum.
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - GIS (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Beschreibung von. mind. 3 vergleichbaren Referenzen.
Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Lizenzen und Betriebsleistungen jählich. Es ist das beigefügte Formular B18 zu verwenden! Alle Referenzen müssen sich auf eine Cloud-Lösung beziehen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
keine