Im Zuge der Fassadensanierung des Institutsgebäude I02 der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH),
Hannover wird die Gebäudehülle und Teile der Dachfläche im laufenden Lehrbetrieb saniert.
Für die Sanierung sollen ca. 2.550 m2 Streckmetallfassade in einer gewellten Form als vorgehängte
hinterlüftete Fassade hergestellt werden. Die Fassadenarbeiten umfassen die Unterkonstruktion, in Teilen
mit Dämmenarbeiten, in Teilen mit einer UK an bauseits gestellten Holzrahmenbauwänden.
Für Geländer im Außenbereich sollen ebenfalls Streckmetall-Tafeln, hier in glatter Form, vorgesehen werden.
Der Leistungsumfang beinhaltet: Abbruch Bestandsfassade (Waschbetonplatten, Holzfaserdämmung),
Demontage Deckenbekleidung Eingangsüberdachung; Neueinbau Wärmedämmung und
Winddichtheitsschicht; Lieferung und Montage Aluminium-Unterkonstruktion, Streckmetalltafeln und
Aluminiumtafeln inkl. Anschlussprofile an Fenstern und Türen, Außenfensterbänke; Metallkassettendecke im
Eingangsbereich; Streckmetalltafeln als Tür- und Geländerfüllungen; Montagekonzept, Bauablaufplan,
statische Berechnungen und Dokumentation; Autokranvorhaltung und Entsorgungsleistungen.
Die Arbeiten müssen unter Einhaltung aller geltenden technischen Regelwerke, Unfallverhütungsvorschriften
sowie der hygienischen und betrieblichen Anforderungen der MHH ausgeführt werden.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei uneingeschränktem laufendem Betrieb des Gebäudes. Der AN hat
sämtliche Maßnahmen so zu planen und auszuführen, dass der Betrieb, insbesondere der Betrieb sensibler
Bereiche (z. B. Labore), zu keiner Zeit beeinträchtigt wird.
Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Gegebenheiten, betrieblichen Abläufe
sowie die hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen zu informieren. Hieraus entstehende
Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzliche Vergütungsansprüche hieraus können
nicht geltend gemacht werden.
Insbesondere sind folgende Leistungen und Anforderungen Bestandteil des Auftrags:
- Einhaltung der hausinternen Hygiene-, Sicherheits- und Zugangsregelungen
- Ausführung unter permanenter Sicherstellung der Gebäudedichtheit
- Vorhaltung und Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen gegen Staub, Lärm, Erschütterungen und
insbesondere Feuchtigkeit
- Ausführung von lärmintensiven Arbeiten nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe mit der örtlichen
Bauüberwachung und dem Betreiber
- Sicherstellung der Funktion aller technischen Anlagen, insbesondere Lüftungs-, Klima-, Notstrom- und
medizintechnischer Einrichtungen. Schutz laufender Anlagen (Lüftung, Klima, Notstrom). Temporäre
Abschaltungen nur nach Freigabe. Sicherstellung der Funktion medizinischer Lüftungsanlagen
- Aufrechterhaltung und Freihaltung aller Flucht- und Rettungswege sowie sämtlicher Feuerwehrzufahrten
und -zuwegungen und Feuerwehraufstellflächen
- Wirksame Absicherung der Baustelle gegenüber unbefugten Dritten (Patienten, Personal und Besuchern
etc.) zu jeder Zeit
- Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Hygienebestimmungen
- Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, Betriebsstörungen oder hygienischen Beeinträchtigungen, die
durch unsachgemäße Ausführung oder unzureichende Schutzmaßnahmen entstehen.
- Witterungsbedingte Schutzmaßnahmen, Notabdichtungen sowie erforderliche Sofortmaßnahmen bei
Undichtigkeiten sind durch den Auftragnehmer unverzüglich und ohne gesonderte Vergütung durchzuführen.
- Sicherung bestehender Abluftleitungen.