Verfahrensangaben

Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodive...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.11.2026
24.11.2026 10:00 Uhr
24.11.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Minis terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
03-7075700000-96
Calenberger Str. 2
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77100000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der
EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung
und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen
durch Wissenstransfer.
Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen
zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden,
um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge
entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März
2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem
Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel
ausgeschöpft sind.
Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu
300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln
(s.u.) überschritten werden.
Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen.
Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden.
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C).
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine
Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der
EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung
und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen
durch Wissenstransfer.
Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen
zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden,
um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge
entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März
2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem
Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel
ausgeschöpft sind.
Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu
300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln
(s.u.) überschritten werden.
Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen.
Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden.
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C).
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine
Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2027
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Nettopreises (Beratungshonorarsatz in EUR / Beratungsstunde). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je einem Prozent höheren Preis.
Beispiel:
Im nachfolgenden Beispiel ist der Angebotspreis von Bieter A (80,00 EUR) um 7,00% höher als der Angebots
preis von Bieter B (75,00 EUR). Bieter B erhält somit für den Preis die maximal möglichen 300 Preispunkte,
Bieter A erzielt 279 Preispunkte = 93% der Höchstpunktzahl.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beratungsleistung

Das Ranking erfolgt nach der thematischen Ausrichtung der Beratungsleistung. Die Bewertung erfolgt über
ein Punktesystem. Jedes Beratungsangebot erhält eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der
Rankingpunkte für das jeweilige Thema (z.B. Beratungsleistung Nr. 2 Verbesserung der Artenvielfalt/ Biodiversität = 10 Rankingpunkte, Beratungsleitung Nr. 8 Beratung zur Sozioökonomie sowie zur
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Logistik Zentrum Niedersachsen
Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Risikoprävention und zum Risikomanagement = 8 Rankingpunkte) mit dem Umfang der Beratungsstunden
(z.B. jeweils 500 Beratungsstunden) ergibt, d.h. die Gesamtpunktzahl im Beispiel beträgt 9.000 (10 x 500)
plus (8 x 500). Diese Gesamtpunktzahl wird durch die Anzahl der Beratungsstunden dividiert, um den Rankingquotienten pro Bieter zu ermitteln, d.h. der Rankingquotient im Beispiel beträgt 9,00 (=9.000 /
(500+500)). Der Rankingquotient wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Das Angebot mit dem höchsten Rankingquotienten erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die
anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einen Prozent niedrigeren Rankingquotienten.
Beispiel:
Im nachfolgenden Beispiel erhält Bieter A für den höchsten Rankingquotienten (9,00) die maximal möglichen
700 Punkte für die Beratungsleistung. Der Rankingquotient von Bieter B (6,50) liegt um 27,78% unter dem
Rankingquotienten von Bieter A. Somit erreicht Bieter B 505,54 Punkte = 72,22% der Höchstpunktzahl bei
der Beratungsleistung.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSXK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

93
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An
gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter
nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich
tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität
mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter u.a. Angaben
über sein für die Fördermaßnahme zur Verfügung stehendes Beratungspersonal und dessen Qualifikation
und Beratungserfahrung zu machen. Die entsprechenden Vordrucke "Angaben zur Firma und Firmenprofil",
"Eigenerklärung des Beratungsanbieters", "Eigenerklärung der Beratungskraft" "Übersicht über die Beratungskräfte" sowie "Beruflicher Werdegang der Beratungskraft" sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit ist den Vergabe
unterlagen beigefügt.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung Beratungsanbieter" verbindlich zu zusichern, dass die folgenden besonderen Anforderungen an den Beratungsanbieter (Auftragnehmer) während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllt werden:
- Es wird vorausgesetzt, dass die zur ordnungsgemäßen Durchführung der angebotenen Beratungsdienstleistung notwendige Technik (EDV), Logistik (Fuhrpark) und Kapazitäten (Zeit und Personal)
vorhanden sind.
- Der Beratungsanbieter hat zu versichern, dass nur das von ihm aufgelistete bzw. im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens anerkannte Beratungspersonal im Rahmen der Maßnahme eingesetzt wird. Für
jede Beratungskraft ist den Bewerbungsunterlagen die "Eigenerklärung der Beratungskraft" sowie
"Beruflicher Werdegang der Beratungskraft" ausgefüllt und unterschrieben und mit allen geforderten Qualifikationsnachweisen und Unterlagen beizufügen.
Diese Personen dürfen nicht an behördlichen Kontrollen im Agrarbereich beteiligt sein.
Im Ausnahmefall, z.B. bei späterer Anstellung einer im Sinne dieser Förderung geeigneten Beratungskraft,
können Beratungskräfte durch den Beratungsanbieter schriftlich mit den notwendigen Unterlagen (s. zuvor
genanntem) bei dem Auftraggeber des Vergabeverfahrens (ML) nachgemeldet werden. Erst nach Prüfung
dieser Unterlagen und schriftlicher Mitteilung, dass die nachgemeldeten Beratungskräfte die Anforderungen erfüllen und anerkannt werden, sind deren Beratungen ab Datum des Anerkennungsschreibens förderfähig.
- Der Beratungsanbieter trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Beratungspersonal regelmäßig an im
Rahmen dieser Maßnahme anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Die Teilnahme ist
für jede Beratungskraft, die in einem Bewilligungszeitraum eingesetzt wird, spätestens mit Abgabe
des Verwendungsnachweises nachzuweisen. Für jeden Bewilligungszeitraum, in dem die Beratungskraft Beratungen durchführt, ist die Teilnahme an mindestens einer vom Auftraggeber anerkannten
Fortbildungsveranstaltung nachzuweisen. Dabei muss die Dauer der Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden
Folgende besondere Anforderungen bestehen an das Beratungspersonal (Beratungskräfte):
Das eingesetzte Beratungspersonal hat seine persönliche und fachliche Eignung für eine ordnungsgemäße
Durchführung der Beratungsdienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber per Eigenerklärung nachzuweisen. Eine entsprechende "Eigenerklärung der Beratungskraft" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Außerdem sind der Vordruck "Beruflicher Werdegang der Beratungskraft", Zeugnisse und andere geforderte
Nachweise dem Angebot beizufügen.
- Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation ist ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master oder Diplom) oder ein Abschluss zum/zur Meister/-in oder Techniker/-in in einem für die förderfähigen Beratungsthemen einschlägigen Fachgebiet (Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder vergleichbare qualifizierte Abschlüsse mit einschlägiger Berufserfahrung) und mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung als Beratungskraft landwirtschaftlicher Betriebe in mindestens einem der folgenden Bereiche nachzuweisen: Pflanzenbau, Tierhaltung, ökologische Landwirtschaft, Klimaschutz, Naturschutz, Wasserschutz, Energieeffizienz, Betriebswirtschaft, Diversifizierung, Sozioökonomie, soziale Landwirtschaft.
- Damit komplexe Beratungsinhalte und -zusammenhänge sowohl im Beratungsverlauf als auch bei
der Dokumentation der Beratung unmissverständlich übermittelt werden können, ist die kompetente Verwendung der deutschen Sprache in Schrift und Wort ein wichtiges Eignungskriterium des
Beratungspersonals. Für den Fall, dass "Deutsch" nicht die Muttersprache der Beratungskraft ist,
wird als Sprachniveau "C2" nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen vorausgesetzt.
- Der Auftraggeber verbindet mit einer ordnungsgemäßen Durchführung der Beratungsdienstleistung
u. a. die Forderung, dass die Beratung gewissenhaft sowie unabhängig und frei von Interessen Dritter erfolgt, insbesondere, dass im Zusammenhang mit der Beratung keine direkte oder indirekte
Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen und Unterlassung von Produktwerbung durchgeführt wird. Beratungskräfte haben diese Forderung zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
- Des Weiteren verbindet der Auftraggeber mit einer ordnungsgemäßen Durchführung der Beratungsdienstleistung die Forderung an die Beratungskraft, dass persönliche und betriebliche Informationen und Daten, die im Laufe der Beratung gewonnen werden, vertraulich zu behandeln sind.
- Von den Beratungskräften, die im Rahmen der Maßnahme eingesetzt werden, wird die regelmäßige
Teilnahme an vom Auftraggeber anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erwartet. Für jeden Be
willigungszeitraum, in dem die Beratungskraft Beratungen durchführt, ist die Teilnahme an mindestens einer (5-stündigen) vom Auftraggeber anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachzuweisen.
Dabei muss die Dauer der Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden betragen und
kann auf zwei Tage aufgeteilt werden. Dies gilt für Online- wie auch Präsenzformate. Auch eine
Kombination von beiden Formaten (z.B. ein Theorieteil online mit anschließendem Praxisteil in Präsenz) ist möglich.
Die Auswahl als Beratungskraft kann insbesondere dann versagt oder widerrufen werden, wenn Tatsachen
die Annahmen rechtfertigen, dass die geforderte Qualifikation oder die erforderliche Unabhängigkeit und
Zuverlässigkeit nicht gegeben sind.

Finanzierung

Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zurFirma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in derGeschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung vonfälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe istsowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung