Für das Niedersächsische Maßregelvollzugszentrum (MRVZN) soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrags für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apotheken-pflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren i.S.v. §1a Abs. 10 Apothekenbetriebsord-nung (ApBetrO) vergeben werden.
Das Vergabeverfahren basiert auf § 1 (3) der "Arzneimittelpreisverordnung" vom 14.11.1980 in der zeit-aktuellen Fassung, wonach Krankenhäuser und diese nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apothekengesetztes gleichgestellte Einrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten von den Preis-spannen und Preisen der Apotheken ausgenommen sind.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlänge-rungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ab-lauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
sowie Ulrich-Ventlaff-Str. 2, 37081 Göttingen
Die Zuschläge in den Losen 1 bis 3 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:
- Angebotssumme 85% - Versorgungskonzept 15%
Der Preis pro km der Sonderfahrten ab der 13. Fahrt fließt nicht mit in die Bewertung ein.
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme für das jeweilige Los. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme im jeweiligen Los erhält 850 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug vom Maximalwert in Höhe der prozentualen Kostendifferenz vom Gesamtwert.
Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 765 Punkte von 850 möglichen Punkten.
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter ein Versorgungskonzept einzureichen, in dem erläutert wird, wie die Versorgung sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist die Sicherstellung der Versorgung im Falle eines Betriebsausfalles zu erläutern. Es ist auf die Großhändler und Kooperationspartner einzugehen und das digitale Bestellsystem darzustellen. Darüber hinaus ist eine Angabe zu dem Umfang der Vor-Ort-Betreuung bei einer digitalen Patientenakte zu tätigen.
Nähre Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium in die Bewertung der Angebote mit ein. Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Die Nichtvorlage des Ausführungskonzepts führt zum Ausschluss des Angebots aus der Wertung. Wird das Ausführungskonzept mit 0 Punkten bewertet, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).