siehe Vergabeunterlagen
vergabe.Niedersachsen
Alle Unterlagen, mit Ausnahme des Leistungsverzeichnisses und des Angebotsschreibens (FB 213), werden nachgefordert. Die Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe des Leitungsverzeichnisses und/oder des Angebotsschreibens führt zum sofortigen Ausschluss.