Im Einsatzgebiet sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu beachten. Die Arbeiten finden zumeist auf mit Gehölzen bestandenen, abgetorften Hochmoorflächen mit unterschiedlich starken Resttorfmächtigkeiten statt. In manchen Fällen kann auch mineralischer Untergrund vorliegen. Auf den Flächen befindet sich wertvolle Hochmoorvegetation, die zu schützen ist. Die Flächen sind oft feucht bis nass, uneben und können von zugewachsenen Schlitzgräben sowie alten Handtorfstichen durchzogen sein. In den Flächen muss mit Müllablagerungen und/oder Fremdmaterialien aus der Zeit des Torfabbaus gerechnet werden. Die Zuwegung erfolgt über Wirtschaftswege, die teilweise nicht ausgebaut sein können. In den Flächen selbst sind keine befestigten Wege vorhanden. Die Maßnahmenflächen können in verschiedenen Hochmooren liegen und aus unterschiedlichen Teilflächen bestehen, die einzeln angefahren werden müssen (Übersicht der Einsatzgebiete in der Anlage). Bedingt durch die in Teilen unklare Befahrbarkeit der Maßnahmenflächen, wird die Einsatztätigkeit durch die Bauleitung Vor-Ort geprüft und festgelegt. Die Maßnahmenflächen können teilweise direkt aneinandergrenzen oder sich sogar überschneiden. Seitens der Projekt- und Bauleitung werden möglichst zusammenhängende Baufenster angestrebt, um die Anzahl der An- und Abtransporte der Maschinen zu minimieren. Es wird dringend empfohlen, dass der Bieter vor der Abgabe seines Angebotes die Örtlichkeiten in Augenschein nimmt und sich über die Gegebenheiten vor Ort informiert. Mehraufwendungen, die aus der Unkenntnis der Örtlichkeiten resultieren, werden nicht vergütet. Für das Anfahren der Moorflächen zur Besichtigung ist eine Betretungserlaubnis notwendig, die beim Landkreis Diepholz FD 67 Kreisentwicklung erwirkt werden kann. Auf rechtzeitige Nachfrage (spätestens 8 Tage vor Angebotsfrist), können gerne individuelle Ortsbesichtigungen angeboten werden.
Folgende Erdarbeiten auf Torf sollen insgesamt beauftragt werden:
1.01 Raupenbagger mit Schwenklöffel inkl. Bedienung
Verwallungen aus Torf sollen mit Raupenbagger mit Schwenklöffel und Rotationslaser höhengenau hergestellt sowie ver- und ausgebessert werden. Gräben und Rillen sind zu verfüllen und steile Graben- und Torfstichkanten sollen abgeschrägt werden.
Maschinenbeschreibung Raupenbagger mit Schwenklöffel:
- Moorlaufwerk (gekröpft/abgeschrägt);
- einseitige Kettenbreite von mindestens 120 cm d.h. auf jeder Seite mind. 120 cm breite Ketten;
- Arbeitsgewicht Maschine mit Anbaugerät von weniger als 20 t;
- Mit Einsatzgewicht Bodendruck maximal 220 g/cm²;
- mindestens 8 m Reichweite des Baggerarmes;
- mindestens 1 m³ Schaufelinhalt;
- Maschinenempfänger für Rotationslaser;
- Der Rotationslaser ist vom Auftragnehmer zu stellen;
Die Arbeiten finden auf mehreren Maßnahmenflächen statt.
Arbeitseinheit: Stunde (Std.) Raupenbagger mit Schwenklöffel inkl. Bedienung
- 290 Std.
1.02 Pistenraupe mit Schiebeschild inkl. Bedienung
In einigen Bereichen steht nicht genügend Material zum Bau von Verwallungen im direkten Umfeld zur Verfügung. Mit der Pistenraupe mit Schiebeschild und Kübel ist gewachsener Moorboden zum Raupenbagger zu schieben oder im Kübel zu transportieren. Einebnungseffekte auf den Maßnahmenflächen sind gewollt und erwünscht.
Maschinenbeschreibung Pistenraupe mit Schiebeschild und Kübel:
- Moorlaufwerk (gekröpft/abgeschrägt);
- einseitige Kettenbreite von mindestens 120 cm d.h. auf jeder Seite mind. 120 cm breite Ketten;
- Arbeitsgewicht Maschine und Anbaugerät von weniger als 13 t;
- Mit Einsatzgewicht Bodendruck maximal 220 g/cm²;
Die Arbeiten finden auf mehreren Maßnahmenflächen statt.
Arbeitseinheit: Stunde (Std.) Pistenraupe mit Schiebeschild inkl. Bedienung
- 220 Std.
Die Transportwege der Maschinen zum und vom Einsatzort sowie Rüstzeiten wie Betankung oder Wartungsarbeiten sind im Angebot mit einzukalkulieren und können nicht über die Stundennachweise abgegolten werden. In Positionen, die über Arbeitsstunden nachgewiesen und abgerechnet werden, werden ausschließlich die Netto-Einsatzstunden der Maschinen anerkannt. Des Weiteren ist in Positionen, die über Arbeitsstunden nachgewiesen und abgerechnet werden, ausschließlich Personal einzusetzen, welches über ausreichend Erfahrung mit der jeweiligen Maschinenkombination verfügt. Die Bauleitung behält sich vor, offensichtlich unerfahrene Maschinenführer der Baustelle zu verweisen. Unverhältnismäßige Schäden an den Zuwegungen die z.B. durch den An- und Abtransport der Maschinen entstehen, sind nach Vorgabe der Bauleitung durch den Auftragnehmer mit Ende der Arbeiten zu beheben.
Die einzusetzenden Maschinen mit Anbaugerät müssen den zuvor genannten Spezifikationen entsprechen. Dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Bauzeitenplan:
Ausführungsbeginn: spätestens 7 WT nach Auftragsschreiben, angestrebt KW 49.
Leistungsanteile: 80 % vom 01.12.2026 bis 28.02.2027, 20 % vom 01.08.2027 bis 31.10.2027.
Wegen der unbeständigen Witterungsverhältnisse im Winterhalbjahr ist eine kurzfristige Reaktionszeit für den rechtzeitigen Maßnahmenbeginn notwendig und auch eine frühzeitige Fertigstellung ist anzustreben. Grund hierfür sind die anzunehmenden steigenden Wasserstände im Moor hin zum Jahreswechsel und die damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Maßnahmenumsetzung.
Die Gebiete werden in Teilen durch Kraniche, Kornweihen und Sumpfohreulen als Rast- und Überwinterungsgebiet, insbesondere als Schlafplatz genutzt. Nach Vorgaben der Bauleitung sind in diesen besonderen Bereichen die Arbeiten erst nach dem täglichen Schlafplatzausflug (ca. um Sonnenaufgang) zu beginnen und vor dem täglichen Schlafplatzeinflug (ca. 0,5 Std. vor Sonnenuntergang) im Gelände zu beenden.
Im Rahmen der von der jeweils zuständigen Jägerschaft gemeldeten jagdlichen Termine, werden in den betroffenen Gebieten die Arbeiten zur Gebietsberuhigung für ca. eine Woche eingestellt werden.