Verfahrensangaben

2026-69_E233_PA_8_Bauablaufkonzept

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
03-0264500000-09
Johann-Domann-Straße 8
49080
Osnabrück
Deutschland
DE944
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 511 3034-01
+49 511 3034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beim Ausbau der E233 handelt es sich um eines der größten Aus- und Neubauvorhaben im Straßen-verkehr in Niedersachsen. Auf einer Länge von 76,9 km werden die bestehenden Bundesstraßen B402, B213 und B72 zwischen der A31 im Westen und der A1 im Osten ausgebaut. Hierbei erfolgt ein autobahnähnlicher Ausbau auf vier Fahrstreifen gemäß Vorgaben der RAA (Richtlinie für die Anlage von Autobahnen) mit dem Regelquerschnitt RQ28. Der neue Straßenquerschnitt der E233 beinhaltet vier Fahrstreifen mit je 3,50m Breite, einen Mittelstreifen inkl. Sicherheitsstreifen von 5,00m breite, zwei Seitenstreifen inkl. Sicherheitsstreifen je 3,50m breite sowie beidseitige Bankette mit 1,50m breite. Die Planung und der Ausbau der E233 gliedert sich in insgesamt sieben Planungsabschnitten. Der Planungsabschnitt 8 befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Um die weiteren Bauabläufe zu koordinieren und zeitlich unter Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsabläufe effizient zu gestalten, benötigt der Vorhabensträger (NLStBV, regionaler Geschäftsbereich Osnabrück) ein umfangreiches und detailliertes Bauablaufkonzept, dessen Inhalt in der nachfolgende Leistungsbeschreibung dargestellt ist. Die wesentlichen Randbedingungen und Zwangspunkte für den Bauablauf sind in der beigefügten Unterlagen dargestellt und sind entsprechend bei der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Abweichungen von dem enthaltenen Konzept sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Planungsabschnitt 8 befindet sich in der Stadt Cloppenburg und den Gemeinden Emstek und Cappeln. Der Beginn der Baustrecke schließt bei Bau-km 800+060 unmittelbar an die vorhandene be-reits vierstreifig ausgebaute Ortsumgehung Cloppenburg an. Bei Bau-km 801+ 300 wird zunächst die Anschlussstelle Cloppenburg-Ost baulich an die neue vierstreifige Trasse angepasst. Südlich der Trasse (Richtungsfahrbahn (Rifa) A 1) wird zwischen Bau-km 803+000 und 803+500 ein Parkplatz mit WC (PWC-Anlage) erstellt. Weiter östlich wird bei Bau-km 805+000 die Anschlussstelle Emstek-West an die neue Trasse baulich angepasst. Bei Bau-km 807+200 erhält die E 233/B 72 im Zuge der Ei-chenallee eine neue Anschluss-stelle K 359. Die Doktor-Niemann-Straße wird aus Artenschutzgründen dabei mittels einer neuen Querspange an einen neuen Kreisverkehrsplatz südlich der Trasse der E 233/B 72 an die Eichenallee angebunden. Bei Bau-km 808+500 wird nördlich der Trasse (Rifa Meppen) eine zweite PWC-Anlage errichtet und bei Bau-km 810+500 die Anschlussstelle Emstek-Ost an die neue Trasse baulich angepasst. Die vorhandene Anschlussstelle Cloppenburg an die A 1 wird im Zuge dieses Straßenbauvorhabens im Planungsabschnitt 8 in bestehender Lage bei Bau-km 811+800 in Form eines vollständigen Kleeblatts vergleichbar einem Autobahnkreuz neu gebaut. Östlich davon endet die Baustrecke bei Bau-km 812+510 im Zuge der B 69 nahe der Einmündung der Palmpohler Allee. Neben der Erweiterung der Trasse der E 233/B 72, den Anschlussstellen und den PWC-Anlagen sind auch diverse weitere bauliche Maßnahmen, z.B. im nachgeordneten Straßennetz, an Gewässern, zum Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zum Lärm-schutz Gegenstand dieser Planung im Planungsabschnitt 8.
Die derzeit im Planfeststellungsverfahren befindlichen Unterlagen haben einen Verkehrsprognosehorizont 2030. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Unterlagen auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsmengen für das Jahr 2040.
Als mögliche Grundlage für das weiter auszuarbeitende Bauablaufkonzept dient ein mit Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erstellter Bauablaufplan

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
49661
Cloppenburg
Deutschland
DE948

Der Planungsabschnitt 8 befindet sich in der Stadt Cloppenburg und den Gemeinden Emstek und Cappeln.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RS34

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

§ 44 VgV:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektverantwortliche muss über einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens oder des Wirtschaftsingenieurwesens verfügen.
Als Nachweis der fachlichen Befähigung ist ein entsprechender Studienabschluss nachzuweisen.
Darüber hinaus sind mindestens drei persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektverantwortlichen vorzulegen, die dessen Erfahrung im Bereich der Bauvorbereitung und/oder der Erstellung von Bauablaufkonzepten belegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über die Erstellung eines Bauablaufkonzeptes für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt nachweisen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung