Beim Ausbau der E233 handelt es sich um eines der größten Aus- und Neubauvorhaben im Straßen-verkehr in Niedersachsen. Auf einer Länge von 76,9 km werden die bestehenden Bundesstraßen B402, B213 und B72 zwischen der A31 im Westen und der A1 im Osten ausgebaut. Hierbei erfolgt ein autobahnähnlicher Ausbau auf vier Fahrstreifen gemäß Vorgaben der RAA (Richtlinie für die Anlage von Autobahnen) mit dem Regelquerschnitt RQ28. Der neue Straßenquerschnitt der E233 beinhaltet vier Fahrstreifen mit je 3,50m Breite, einen Mittelstreifen inkl. Sicherheitsstreifen von 5,00m breite, zwei Seitenstreifen inkl. Sicherheitsstreifen je 3,50m breite sowie beidseitige Bankette mit 1,50m breite. Die Planung und der Ausbau der E233 gliedert sich in insgesamt sieben Planungsabschnitten. Der Planungsabschnitt 8 befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Um die weiteren Bauabläufe zu koordinieren und zeitlich unter Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsabläufe effizient zu gestalten, benötigt der Vorhabensträger (NLStBV, regionaler Geschäftsbereich Osnabrück) ein umfangreiches und detailliertes Bauablaufkonzept, dessen Inhalt in der nachfolgende Leistungsbeschreibung dargestellt ist. Die wesentlichen Randbedingungen und Zwangspunkte für den Bauablauf sind in der beigefügten Unterlagen dargestellt und sind entsprechend bei der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Abweichungen von dem enthaltenen Konzept sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der Planungsabschnitt 8 befindet sich in der Stadt Cloppenburg und den Gemeinden Emstek und Cappeln. Der Beginn der Baustrecke schließt bei Bau-km 800+060 unmittelbar an die vorhandene be-reits vierstreifig ausgebaute Ortsumgehung Cloppenburg an. Bei Bau-km 801+ 300 wird zunächst die Anschlussstelle Cloppenburg-Ost baulich an die neue vierstreifige Trasse angepasst. Südlich der Trasse (Richtungsfahrbahn (Rifa) A 1) wird zwischen Bau-km 803+000 und 803+500 ein Parkplatz mit WC (PWC-Anlage) erstellt. Weiter östlich wird bei Bau-km 805+000 die Anschlussstelle Emstek-West an die neue Trasse baulich angepasst. Bei Bau-km 807+200 erhält die E 233/B 72 im Zuge der Ei-chenallee eine neue Anschluss-stelle K 359. Die Doktor-Niemann-Straße wird aus Artenschutzgründen dabei mittels einer neuen Querspange an einen neuen Kreisverkehrsplatz südlich der Trasse der E 233/B 72 an die Eichenallee angebunden. Bei Bau-km 808+500 wird nördlich der Trasse (Rifa Meppen) eine zweite PWC-Anlage errichtet und bei Bau-km 810+500 die Anschlussstelle Emstek-Ost an die neue Trasse baulich angepasst. Die vorhandene Anschlussstelle Cloppenburg an die A 1 wird im Zuge dieses Straßenbauvorhabens im Planungsabschnitt 8 in bestehender Lage bei Bau-km 811+800 in Form eines vollständigen Kleeblatts vergleichbar einem Autobahnkreuz neu gebaut. Östlich davon endet die Baustrecke bei Bau-km 812+510 im Zuge der B 69 nahe der Einmündung der Palmpohler Allee. Neben der Erweiterung der Trasse der E 233/B 72, den Anschlussstellen und den PWC-Anlagen sind auch diverse weitere bauliche Maßnahmen, z.B. im nachgeordneten Straßennetz, an Gewässern, zum Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zum Lärm-schutz Gegenstand dieser Planung im Planungsabschnitt 8.Die derzeit im Planfeststellungsverfahren befindlichen Unterlagen haben einen Verkehrsprognosehorizont 2030. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Unterlagen auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsmengen für das Jahr 2040.Als mögliche Grundlage für das weiter auszuarbeitende Bauablaufkonzept dient ein mit Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erstellter Bauablaufplan
Der Planungsabschnitt 8 befindet sich in der Stadt Cloppenburg und den Gemeinden Emstek und Cappeln.
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektverantwortliche muss über einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens oder des Wirtschaftsingenieurwesens verfügen.Als Nachweis der fachlichen Befähigung ist ein entsprechender Studienabschluss nachzuweisen.Darüber hinaus sind mindestens drei persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektverantwortlichen vorzulegen, die dessen Erfahrung im Bereich der Bauvorbereitung und/oder der Erstellung von Bauablaufkonzepten belegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über die Erstellung eines Bauablaufkonzeptes für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.