Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN
Unterhaltsreinigung für folgende Liegenschaften/Lose:
Los 01: Niedersächsische StaatskanzleiLos 02: Niedersächsisches FinanzministeriumLos 03: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Los 04: Niedersächsische Kultusministerium Los 05: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und BauenLos 06: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Los 07: Niedersächsisches JustizministeriumLos 08: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und KlimaschutzLos 09: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Los 1: Nds. Staatskanzlei (UR): ca. 9.222 m²Los 2: Nds. Finanzministerium (UR): ca. 10.240 m²Los 3: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (UR): ca. 14.321 m²Los 4: Nds. Kultusministerium (UR): ca. 8.249 m²Los 5: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (UR): ca. 9.570 m²Los 6: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (UR): ca. 8.295 m²Los 7: Nds. Justizministerium (UR): ca. 8.564 m²Los 8: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (UR): ca. 12.056 m²Los 9: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (UR): ca. 1.788 m²
Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. Die unterschriebene Einwilligung ist dem AG unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stellen. Bis zur Rückmeldung des AG dürfen die Reinigungskräfte nicht eingesetzt werden.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
Los 1: Niedersächsische Staatskanzlei
- Haarstraße 5, 30169 Hannover- Osterstraße 40, 30159 Hannover- Schmiedestraße 25, 30159 Hannover
(weitere Erfüllungsorte siehe auch Lose)
Los 2: Niedersächsisches Finanzministerium
- Bertastraße 1-2, 30159 Hannover- Theaterstraße 16, 30159 Hannover
Los 3: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Gustav-Bratke-Allee 2, 30169 Hannover
Los 4: Niedersächsische Kultusministerium
- Bertastraße 11, 30159 Hannover
Los 5: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover
Los 6: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Calenberger Esplanade 3, 30169 Hannover- Hildesheimer Straße 53, 30173 Hannover
Los 7: Niedersächsisches Justizministerium
- Fuhsestraße 30, 29221 Celle
Los 8: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Leinstraße 8, 30159 Hannover
Los 9: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen:1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden).
2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert.
5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' liegt den Vergabeunterlagen in Offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei.Anforderungen an elektronische Mittel:Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet.Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist.Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.Hinweis zum Datenschutz:Personenbezogenen Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.
Anschrift: s. I.1
keine gem. §55 ModRV
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
s. Beschaffungsunterlagen
1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. Die unterschriebene Einwilligung ist dem AG unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stellen. Bis zur Rückmeldung des AG dürfen die Reinigungskräfte nicht eingesetzt werden.
Gebäudeteil A und Gebäudeteil C
Gebäudeteil G