Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine für dieDurchführung der Stadtreinigung mit einer Kompaktkehrmaschine,Kehren in den ausgewiesenen Kehrbezirken.
Der Angebotspreis versteht sich inklusive einer deutschen Bedienungsanleitung, Checkheft,Überführung und Übergabeinspektion. Aller erforderlichen Eintragungen (in der Zulassungs-bescheinigung Teil I und II) bei Bedarf werden vorgenommen.Die Geräte müssen den neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technikden Vorgaben der StVO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichenBestimmungen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung entsprechen.Alle erforderlichen Unterlagen, Anleitungen, Berichte gehören zum Lieferumfang.Um den optimalen Arbeitsschutz für Bediener und Nutzer zu gewährleisten, sind alle wirt-schaftlichen und technisch sinvoll, realisierbaren baulichen Vorkehrungen zu berücksischtigen.Besonderen Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen an allen Geräteteilengelegt. Die Einheiten müssen für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffen-heit her mindestens den aktuellen Stand der Technik erfüllen. Darüber hinausgehendeForderungen sind in der unteren Tabelle "Leistungsverzeichnis" näher aufgeführt.Die Lieferzeit sollte nach Auftragsvergabe 4 Monat(e) nicht überschreiten. Sollte die Frist nichteingehalten werden können, ist dies bei Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und dienötige Lieferzeit anzugeben. Die Auslieferung muss im Haushaltsjahr 2027 erfolgen. Sollte eineAuslieferung in 2027 nicht möglich sein, führt dies zum Ausschluß des Angebotes. Der Anbieterhat darauf hinzuweisen.Die technischen Einheit ist mängelfrei, betreibsbereit und sauber auf dem o.g. Betriebshof zu über-geben. Nach vorheriger Terminabsprache hat eine Einweisung (inkl. praktischen Übungen)des Bedienpersonals auf der technischen Einheit zu erfolgen. Dabei sind die Bedieneinheiten imzu erläutern. Auf mögliche Gefährdungen an der technischen Einheit ist das einzuweisende Personal hinzuweisen.Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz dieser Gerätekombination inSchriftform und als Datei zu übergeben.Dem Angebot sind als Anlage geeignete Beschreibungen, Übersichten und Prospektmaterialdes Bieters beizulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung ermöglichen.Gewährleistung 24 Monate, Übergabeort Aurich, Schulung und Unterweisung aufauf dem Herstellergelände/ Übergabeort ca. 3-4 Personen, Übergabe einer voll funktionsfähigen undeinsatzbereiten Einheit.
Der Angebotspreis wird bezogen auf den Bestpreis mit 50 Prozent bewertet, ist der Bestpreis = Bestpreis werden 50 Bewertungpunkte erzielt (Bestpreis/ Bieterpreis)x 50= Bewertungspunkte
Die erzielten Technikpunkte werden bezogen auf die maximal erreichbaren Technikpunkte, ebenfalls mit 50 Prozent bewertet, sind die Bieterpunkte= Maximalpunkte werden 50 Bewertungspunkte erzielt. (Bieterpunkte/ Maximalpunkte)x 50 = Bewertungspunkte
Die Lieferung des Fahrzeuges soll spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV.
Nach § 57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder6. nicht zugelassene Nebenangebote.