Verfahrensangaben

Erwerb einer Kompaktkehrmaschine mit E-Antrieb

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.12.2026
08.12.2026 10:59 Uhr
08.12.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aurich
0204-034520001001-0-61
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt.aurich.de
+49 4941-122402

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4931-153308
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34921100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine für die
Durchführung der Stadtreinigung mit einer Kompaktkehrmaschine,
Kehren in den ausgewiesenen Kehrbezirken.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Angebotspreis versteht sich inklusive einer deutschen Bedienungsanleitung, Checkheft,
Überführung und Übergabeinspektion. Aller erforderlichen Eintragungen (in der Zulassungs-
bescheinigung Teil I und II) bei Bedarf werden vorgenommen.
Die Geräte müssen den neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik
den Vorgaben der StVO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen
Bestimmungen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung entsprechen.
Alle erforderlichen Unterlagen, Anleitungen, Berichte gehören zum Lieferumfang.
Um den optimalen Arbeitsschutz für Bediener und Nutzer zu gewährleisten, sind alle wirt-
schaftlichen und technisch sinvoll, realisierbaren baulichen Vorkehrungen zu berücksischtigen.
Besonderen Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen an allen Geräteteilen
gelegt. Die Einheiten müssen für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffen-
heit her mindestens den aktuellen Stand der Technik erfüllen. Darüber hinausgehende
Forderungen sind in der unteren Tabelle "Leistungsverzeichnis" näher aufgeführt.
Die Lieferzeit sollte nach Auftragsvergabe 4 Monat(e) nicht überschreiten. Sollte die Frist nicht
eingehalten werden können, ist dies bei Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die
nötige Lieferzeit anzugeben. Die Auslieferung muss im Haushaltsjahr 2027 erfolgen. Sollte eine
Auslieferung in 2027 nicht möglich sein, führt dies zum Ausschluß des Angebotes. Der Anbieter
hat darauf hinzuweisen.
Die technischen Einheit ist mängelfrei, betreibsbereit und sauber auf dem o.g. Betriebshof zu über-
geben. Nach vorheriger Terminabsprache hat eine Einweisung (inkl. praktischen Übungen)
des Bedienpersonals auf der technischen Einheit zu erfolgen. Dabei sind die Bedieneinheiten im
zu erläutern. Auf mögliche Gefährdungen an der technischen Einheit ist das einzuweisende Personal hinzuweisen.
Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz dieser Gerätekombination in
Schriftform und als Datei zu übergeben.
Dem Angebot sind als Anlage geeignete Beschreibungen, Übersichten und Prospektmaterial
des Bieters beizulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung ermöglichen.
Gewährleistung 24 Monate, Übergabeort Aurich, Schulung und Unterweisung auf
auf dem Herstellergelände/ Übergabeort ca. 3-4 Personen, Übergabe einer voll funktionsfähigen und
einsatzbereiten Einheit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Betriebshof der Stadt Aurich, Hammerkeweg 16
26603
Aurich
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Bestpreis

Der Angebotspreis wird bezogen auf den Bestpreis mit 50 Prozent bewertet,
ist der Bestpreis = Bestpreis werden 50 Bewertungpunkte erzielt
(Bestpreis/ Bieterpreis)x 50= Bewertungspunkte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technik

Die erzielten Technikpunkte werden bezogen auf die maximal erreichbaren Technikpunkte,
ebenfalls mit 50 Prozent bewertet, sind die Bieterpunkte= Maximalpunkte werden 50
Bewertungspunkte erzielt.
(Bieterpunkte/ Maximalpunkte)x 50 = Bewertungspunkte

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Lieferung des Fahrzeuges soll spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDURZD6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV.

Nach § 57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung