Verfahrensangaben

Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027 + 2028

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026
24.11.2026 09:00 Uhr
24.11.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Aurich
DE116994655
Fischteichweg 7 - 13
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
zvs@landkreis-aurich.de
+49 494116-1681

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landkreis Aurich
DE116994655
Fischteichweg 7 - 13
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Dezernat III - Zentrale Vergabestelle
zvs@landkreis-aurich.de
+49 494116-1681
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92533000-6
71319000-7
90721700-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Projektleitung und- durchführung Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027+2028 gem. Leistungsbeschreibung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit dem aktiven Gelege- und Kükenschutz sollen in dem EU-VSG V09 "Ostfriesische Meere" Maßnahmen zum Schutz der Gelege und Küken von Wiesenbrütern durchgeführt werden.

Ziel des Projektes ist es, durch ein qualifiziertes Management des Gelege- und Kükenschutzes, einen Beitrag zur Erhaltung der aktuellen Bestandssituation gefährdeter Wiesenbrüter zu leisten. Auf der Grundlage des aktuellen Brutgeschehens, sollen dafür Schutzmaßnahmen in Kooperation mit den Flächenbewirtschaftenden gemäß der Richtlinie WieVoSch vereinbart und kontrolliert werden.

Grundlage für die Durchführung des Projektes sind die Methoden der neuen Strategie des Landes Niedersachsen zum Küken - und Gelegeschutz, sowie die Richtlinie WieVoSch.

Das Angebot ist auf der Grundlage der Vorhabensbeschreibung zu erstellen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Landkreis Aurich, Vogelschutzgebiet V09 "Ostfriesische Meere"
26603
Aurich
Deutschland
DE947

Das Projektgebiet befindet sich innerhalb des EU-VSG V09 Ostfriesische Meere und ist in zwei Teilgebiete aufgeteilt (siehe Leistungsbeschreibung Seite 1 Punkt 2 Abb. 1)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung auf S. 8f.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personelle Leistungsfähigkeit

Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung auf S. 8f.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5ERSUC

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
Dem Angebot sind folgende Bestandteile beizufügen:
1. Angebotsschreiben (FB 633)
2. Leistungsbeschreibung
3. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD)
4. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland-Sanktionen)
5. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
6. Hinreichende Qualifikationen in der Erfassung von Brutvögeln und Kommunikation mit Be-wirtschaftenden (siehe Leistungsbeschreibung Seite 2 Punkt 5)
7. Darlegung der personellen Kompetenzen und Erfahrungen der Projektleitung sowie der einzelnen Projektmitarbeitenden mit vergleichbaren Aufgaben (siehe Bewertungsmatrix Seite 8 f. in der Leistungsbeschreibung)
8. Referenzen (siehe Bewertungsmatrix Seite 8 f. in der Leistungsbeschreibung)
9. Darstellung einer Vertretungsregelung
10. ggfs. Zertifikat zum Nachweis der Sprachkenntnisse bei nicht-muttersprachlichen (deutsch) Bietern

Im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen sind:
11. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (FB 233)
12. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (FB 234)
13. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235)
14. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein):
1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt.
5. Gültiger Drohnenführerschein

(Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise (hier: Punkt 1 - 4) wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2-4 VgV: Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Hinweis der Vergabestelle:
Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

In der Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens.
2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3. Angaben zu Arbeitskräften.
4. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
5. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
6. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
8. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung