Projektleitung und- durchführung Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027+2028 gem. Leistungsbeschreibung
Mit dem aktiven Gelege- und Kükenschutz sollen in dem EU-VSG V09 "Ostfriesische Meere" Maßnahmen zum Schutz der Gelege und Küken von Wiesenbrütern durchgeführt werden.
Ziel des Projektes ist es, durch ein qualifiziertes Management des Gelege- und Kükenschutzes, einen Beitrag zur Erhaltung der aktuellen Bestandssituation gefährdeter Wiesenbrüter zu leisten. Auf der Grundlage des aktuellen Brutgeschehens, sollen dafür Schutzmaßnahmen in Kooperation mit den Flächenbewirtschaftenden gemäß der Richtlinie WieVoSch vereinbart und kontrolliert werden.
Grundlage für die Durchführung des Projektes sind die Methoden der neuen Strategie des Landes Niedersachsen zum Küken - und Gelegeschutz, sowie die Richtlinie WieVoSch.
Das Angebot ist auf der Grundlage der Vorhabensbeschreibung zu erstellen.
Das Projektgebiet befindet sich innerhalb des EU-VSG V09 Ostfriesische Meere und ist in zwei Teilgebiete aufgeteilt (siehe Leistungsbeschreibung Seite 1 Punkt 2 Abb. 1)
Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung auf S. 8f.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:Dem Angebot sind folgende Bestandteile beizufügen:1. Angebotsschreiben (FB 633) 2. Leistungsbeschreibung3. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD)4. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland-Sanktionen)5. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG 6. Hinreichende Qualifikationen in der Erfassung von Brutvögeln und Kommunikation mit Be-wirtschaftenden (siehe Leistungsbeschreibung Seite 2 Punkt 5)7. Darlegung der personellen Kompetenzen und Erfahrungen der Projektleitung sowie der einzelnen Projektmitarbeitenden mit vergleichbaren Aufgaben (siehe Bewertungsmatrix Seite 8 f. in der Leistungsbeschreibung)8. Referenzen (siehe Bewertungsmatrix Seite 8 f. in der Leistungsbeschreibung)9. Darstellung einer Vertretungsregelung10. ggfs. Zertifikat zum Nachweis der Sprachkenntnisse bei nicht-muttersprachlichen (deutsch) Bietern
Im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen sind:11. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (FB 233)12. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (FB 234)13. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235) 14. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein): 1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangender Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt. 5. Gültiger Drohnenführerschein
(Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise (hier: Punkt 1 - 4) wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.
§ 56 Abs. 2-4 VgV: Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Hinweis der Vergabestelle:Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.
In der Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) sind folgende Erklärungen abzugeben:1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens.2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.3. Angaben zu Arbeitskräften.4. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.5. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.6. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.8. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.