| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2026 wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Pos. 4 Photovoltaikanlage (KG 442):
Im Vortext wird erwähnt, dass das Montagesystem für die geplante PV-Anlage bauseits gestellt wird (Seite 225 - Punkt Montagesystem).
Für die Position 4.2.2 wird jedoch ein entsprechendes Montagesystem für PV-Module angefragt. Dasselbe gilt für Position 4.2.3. Das ist ein Widerspruch."
Hierzu kann ich Ihnen folgende Antwort mitteilen:
"Das LV enthält keinen Widerspruch.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen:
Wie in den Vorbemerkungen zu Titel 4 (LV S. 225) erläutert, wird bauseits ein Montagesystem gestellt. Auf die ergänzenden Hinweise in den Vorbemerkungen Titel 4 (LV S. 224 ff) wird Bezug genommen.
Insbesondere:
"[...] Technische Angaben zum bauseits gestellten Montagesystem und PV- Modul.
Das Gebäude wird mit einem Gründach ausgestattet.
Um zusätzliche Dachlasten für ein separat aufgestelltes Montagesystem zu vermeiden, wird im Rahmen der Erstellung des Gründachs, das Montagesystem für die im Leistungsverzeichnis abgefragten Module entsprechend durch das Gewerk Dachdecker in Abstimmung mit dem Errichter Photovoltaik erstellt.
Aus diesem Grund sind die abgefragten Modulmaße und das max. Gewicht des Moduls für das bauseits gestellte Montagesystem zwingend einzuhalten.
Für die Koordination und Abstimmung der Montagesituation, sowie die Überprüfung des Montagesystems vor Beginn der Modulmontage wurde eine Koordinationspauschale im nachfolgenden Leistungsverzeichnis berücksichtigt.
Als Schnittstelle zum Gewerk Dachdecker werden die Modulhalter einschließlich Befestigungsmaterials dem Gewerk Photovoltaik übergeben.
Montagesystem:
Bauseits gestelltes Montagesystem für PV-Module zur Aufstellung auf
Foliendächern ohne Durchdringung der Dachhaut in Gründach integriert. [...]"
Die Koordinationspauschale findet sich in Pos. 4.1.4.
In den Pos. 4.2.1 - 4.2.3 werden die Module, die Unterkonstruktion und die Befestigung der Module zur Aufstellung auf bauseitigen Systemaufbau beschrieben.
Pos. 4.2.1 umfasst die Solarmodule "Inkl. Alu-Rahmen, vormontierte Steckverbinder, Anschlusskabel, Anschlussdose mit integrierte Schutzdioden (Bypassdioden), Montage und Befestigungsmaterial, el. Anschluss Leitungen und Adern abisolieren, einführen, evtl. schleifen Klemmen- und Verdrahtungsmaterial..."
Pos. 4.2.2 & 4.2.3 (je inkl. Vorbemerkungen) umfassen ein "Zerstörungsfreies Montagesystem für PV-Module auf bauseitigen Systemaufbau für Gründach gem. Vorbemerkungen. Aerodynamisches Montagesystem für PV-Module zur Aufstellung auf bauseitigen Systemaufbau für Gründächer,[...]"
d.h. die Befestigung (Montagesystem) am bauseitigen Systemaufbau.
Es handelt sich hier um informative Hinweise. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gem. § 10a Abs. 6 VOB/A (EU) erfolgt nicht.
Die Informationen enthalten keine nicht bereits im LV vorhandenen (Zusatz-)Informationen und erfordern keine Änderung der Vergabeunterlagen. "
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schmees
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.07.2026 wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit bitten wir um eine Fristverlängerung für die Abgabe eines Angebotes. Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen"
Hierzu kann ich Ihnen folgende Antwort mitteilen:
In Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens hält der Auftraggeber an der festgelegten, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit angemessen bemessenen Frist für den Eingang der Angebote (04.08.2026, 11:00 Uhr) fest.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Breukelmann
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.07.2026 wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Mitteilung des Bauzeitraums. Mit freundlichen Grüßen"
Hierzu kann ich Ihnen folgende Antwort mitteilen:
"Der Ausführungszeitraum ist gemäß VHB 214 (Besondere Vertragsbedingungen) wie folgt genannt worden:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 01.10.2026 zugehen; Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 240 Werktagen nach vorstehend genannten Frist für den Ausführungsbeginn."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schmees
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