Die Kommunikation mit den Bewerbern / Bietern erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen".
Sicherheit für Mängelansprüche muss ab einer Abrechnungssumme von 250.000,- Euro, ohne Umsatzsteuer, geleistet werden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG vom 31.10.2013, geändert durch das Gesetz vom 31.12.2019, ist anzuwenden.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungs-, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Ab einer Auftragssumme von 100.000,- EUR (netto) ist vor Auftragsvergabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.