Bestätigungen/Nachweise zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" abzugebenden Eigenerklärungen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 8 Abs. 2 NTVergG
Vorzulegende Nachweise:
Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Bau); Übersicht des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung