Lieferung und Montage der Teleskop-Tribüne
Preis
Qualität und zeitliche Lieferung
Mit der Ausführung ist spätestens 5 Werktage nach Zugang des Zuschlagsschreibens zu beginnen. Die Leistung ist zu vollenden spätestens innerhalb von 2 KW nach Lieferung. Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B sind die im Beiblatt zum Leistungsverzeichnis "Wertungskriterien" angegebene Lieferzeit nach Freigabe der Werkplanung durch den Bauherren.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Zuschlagskriterien: Preis 50 Punkte und Lieferfrist 50 Punkte. Insgesamt sind 100 Punkte zu erreichen.
Das Angebot sowie einschließlich aller geforderten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Angebote und Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt wurden, müssen mit einer von einem in Deutschland allgemein beeidigten oder vereidigten Übersetzer angefertigten und beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden.Es wird darauf hingewiesen, dass Unterlagen, die nicht in Deutsch oder beglaubigter Übersetzung in die deutsche Amtssprache eingereicht werden, als nicht vorgelegt gelten. Gemäß § 16 VOB/A EU führt dies entweder zur Nachforderung der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen oder - sofern es sich um bereits nachgeforderte Unterlagen handelt - zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.