Die Landwirtschaftskammer benötigt kammerweit Dieselkraftstoff ohne biogenen Anteil entsprechend DIN EN 590. Der für die Deckung dieses Bedarfes benötigte Treibstoff ist vom Auftragnehmer an die jeweiligen Standorte der Landwirtschaftskammer zu liefern.
Lieferung von ca. 100.000 Liter Diesel pro Jahr an elf Dienststellen in Niedersachsen, als optionale Positionen sind AdBlue sowie verschiedene Schmierstoffe anzubieten.
Der Vertrags kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
niedersachsenweit; DE502, DE911, DE914, DE918, DE922, DE923, DE925, DE927, DE929, DE933, DE935, DE937, DE938, DE939, DE93A, DE93B, DE943, DE944, DE945, DE946, DE947, DE948, DE949, DE94B, DE94C, DE94D, DE94E, DE94F, DE94G
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist von allen Mitgliedern die beigefügte Erklärung "Erklärung der Bietergemeinschaft" abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die maßgeblichen Gründe für den Zusammenschluss abzufragen, um die Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft im Hinblick auf eine mögliche Wettbewerbseinschränkung beurteilen zu können.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Eintragung Berufs- oder Handelsregister, sofern gesetzlich vorgeschrieben - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder WohnsitzesEs ist ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Der Bieter hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein und diese durch Vorlage einer Bescheinigung bei dem Auftraggeber zu verifizieren. Der Bieter kann diese Bescheinigung bereits mit seinem Angebot einreichen, er muss mit einem Angebot jedoch mindestens die ausgefüllte Eigenerklärung zum Versicherungsschutz einreichen. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Referenzen - Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens eine Leistungen ausgeführt wurde, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Tariftreue § 4 Abs. 1 NTVergG - Zahlung des Mindestentgelts
Erklärung gem. Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022 betr. Sanktionen gegen die Russische Föderation.