Durchführung einer Bodenschutzkalkung Fa. Rheinmetall Waffe&Munition GmbH, Unterlü...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinmetall Waffe und Munition GmbH
Heinz-Erhardt-Str. 2
29345
Unterlüß
Deutschland
+49 58276143
ruediger.quast@rheinmetall.com
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYR4YTV0661ED

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYR4YTV0661ED/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen der Firma Rheinmetall Waffe und Munition GmbH, Unterlüß in den Gemarkungen Eimke, Wichtenbeck und Brambostel Landkreis Uelzen mit ca. 235,24 ha.

Umfang der Leistung
Beschaffung, Anlieferung und Ausbringung von ca. 752,77 Tonnen einer Mischung aus kohlensaurem Magnesiumkalk per LKW einschließlich Zwischenlagerung auf eigene Gefahr. Es soll erdfeuchtes Material angeboten werden. Ausbringung des Materials mit Hubschrauber.

Haupterfüllungsort

29525
Uelzen

Gemarkungen Eimke, Wichtenbrck und Brambostel im Landkreis Uelzen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.09.2026
15.10.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.09.2026
15.10.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eintragung in das Handelsregister.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung ist nicht mangels Masse abgelehnt und das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
Die Firma ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft und eingetragen im Handelsregister.
Sofern keine Präqualifizierung vorliegt, ist die entsprechende Eigenerklärung dem Angebot beizulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Für die Ausführung des Auftrages stehen die erforderlichen Arbeitskräfte und technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.

Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. ent-sprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. §37 LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung.

Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer Haftpflicht-versicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 14.01.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils gültigen Fassung.
Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV - nur soweit diese noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist.

Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaft-pflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden.

Sonstige

Der Auftrag wird wie ein öffentlicher Auftrag gemäß § 4 (Tariftreue und besondere Mindestentgelte) und § 5 (Mindestentgelte) des Nieders. Tariftreue und Vergabegesetzes NTVerG vom 31.10.2013 vergeben. Die beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer) verpflichten sich und ggf. eingesetzte Nachunternehmer zur Einhaltung des o. g. Gesetzes. Entsprechende Erklärungen der Anbieter sind mit dem Angebot vorzulegen.

Der Ausschreibung liegen neben den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen folgende Bedingungen zugrunde:
Die Nds. Kalkungsrichtlinie vom 02.05.1996 (Erlass 404/403 F 64030/1-1 des ML) ist als zusätzlich technische Vorschrift, die die Tabellen zur Ermittlung der notwendigen Ausbringungsmengen beinhaltet, verbindlicher Vertragsbestandteil. Die aktuellen Vorgaben des Merkblattes zur Bodenschutzkalkung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (im Folgenden: "Merkblatt") sind Bestandteil des Vertrages.

Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur NKernVO; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.06.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

09.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maß-nahmen im Land Niedersachsen" RdErl. d. ML v. 1.12.2020 - 406-64030/1-2.6/2-1 i.d.F der Änderung durch RdErl. d. ML v. 1.2.2023 -406-64030/1-2.6/2-2. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben.
Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
Eine Zuschlagserteilung ist nur möglich, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid bzw. ein auf Grundlage eines Änderungsantrages beantragter Zuwendungsbescheid beim Auftraggeber vorliegt.

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