Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen benötigt für den Standort Oldenburg einen neuen Dienstleister für die Gebäudereinigung. Zum einen für die Unterhaltsreinigung und extra zu beauftragende Sonderreinigung, sowie die Glas-/Rahmenreinigung. Die Ausschreibung der Glas-/Rahmenreinigung beinhaltet ebenfalls den Standort Bad Zwischenahn-Wehnen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (im ff. AG genannt) beabsichtigt, die Gebäudereinigung zum 01.08.2025 zunächst für zwei Jahre zu vergeben/zu beauftragen. Zu erbringen sind Unterhalts- und Fensterreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen.Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.Der AG sucht mit dieser Ausschreibung einen Reinigungsdienstleister, der leistungs- und qualitätsorientiert arbeitet. Dies zeigt sich unter anderem durch konstante und regelmäßige Weiterbildung von Stammmitarbeitern, durch eine proaktive Zusammenarbeit mit dem AG und durch eine effektive und effiziente Ausführung des Auftrages.Ziel der Reinigungsleistungen soll es sein, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Nach Durchführung der Reinigungsleistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.
Der Vertrags kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist von allen Mitgliedern die beigefügte Erklärung "Erklärung der Bietergemeinschaft" abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die maßgeblichen Gründe für den Zusammenschluss abzufragen, um die Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft im Hinblick auf eine mögliche Wettbewerbseinschränkung beurteilen zu können.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
keine
§124 GWB
§123 GWB
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet, es wurde kein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt und das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Der Bieter hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein. Dies ist durch Vorlage einer Bescheinigung zu verifizieren. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR.
- Des Weiteren ist mit dem Angebot eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft einzureichen.
- Die Eignungsnachweise sind je Los vorzulegen.- Die Kommunikation wird ausschließlich über dieses Portal durchgeführt. Fragen geben Sie bitte im Bereich Kommunikation ein. Dort werden auch die Antworten eingestellt.- Es gelten die VOL/B und die zusätzl
Das Unternehmen ist im entsprechenden Berufs- oder Handelsregister eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Eintragung im Handelsregister ist mit einem aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen, der bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen ist bei einem Unfallversicherungsträger ordnungsgemäß angemeldet, sofern dies vorgeschrieben ist.
Das Unternehmen hat nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 123 oder § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
- Referenzleistungen:Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens fünf Leistungen ausgeführt wurden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
- Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz:Spätestens bei Zuschlagserteilung müssen die ausgefüllten "Anlagen zusätzlich auszufüllen im Falle der Unterauftragsvergabe" je Unterauftragnehmer vorliegen. Fehlen diese Erklärungen und werden sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen benötigt für den Standort Oldenburg einen neuen Dienstleister für die Gebäudereinigung. Es soll die Unterhaltsreinigung vergeben werden.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen benötigt einen neuen Dienstleister für die Glas-/Rahmenreinigung am Standort Oldenburg und Bad Zwischenahn-Wehnen.