Rahmenvereinbarung für Büromaterial
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.03.2025
24.03.2025 11:00 Uhr
24.03.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
DE245610284
Mars-la-Tour-Str. 4 a
26121
Oldenburg
Deutschland
DE943
inneredienste@lwk-niedersachsen.de
+494418010

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30192700-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial für die verschiedenen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vergeben. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bestellung / Beschaffung über einen Webshop sowie die niedersachsenweite Lieferung des Büromaterials.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Beschaffung muss über einen Webshop erfolgen. Die Lieferung des Büromaterials erfolgt niedersachsenweit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Möglich ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Es sind maximal 48 Monate möglich.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE943

Die Lieferung des Büromaterials muss niedersachsenweit erfolgen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
2.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYR4YTH4JBA4K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist von allen Mitgliedern die beigefügte Erklärung "Anlage 07 - Erklärung der Bietergemeinschaft" abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die maßgeblichen Gründe für den Zusammenschluss abzufragen, um die Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft im Hinblick auf eine mögliche Wettbewerbseinschränkung beurteilen zu können.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Erforderlich

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

nicht vorhanden

§124 GWB

§123 GWB

§123 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§123 GWB

§123 GWB

§123 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§124 GWB

§123 GWB

§124 GWB

§123 GWB

§123 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet, es wurde kein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt und das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

- Der Bieter hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein. Dies ist durch Vorlage einer Bescheinigung zu verifizieren. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

- Die Kommunikation wird ausschließlich über dieses Portal durchgeführt. Fragen geben Sie bitte im Bereich Kommunikation ein. Dort werden auch die Antworten eingestellt.
- Es gelten die VOL/B und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen.

Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Art. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2017 vom 15.12.2016 (Nds. GVBl. S. 301). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bewerber oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Daher ist ebenfalls die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 mit dem Angebot einzureichen.

Mit dem Angebot muss der Bieter einen Nachweis vorlegen, dass er die Anforderungen an die internationale Umweltmanagementnorm nach DIN EN ISO 14001 erfüllt.

Sollte eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV vorgenommen werden, so hat der Auftragnehmer die Pflicht, die Dritten mit Angaben zum Umfang der Auftragsdurchführung sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu benennen. Es sind die "Anlagen zusätzlich auszufüllen im Falle der Eignungsleihe" ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Das Unternehmen ist im entsprechenden Berufs- oder Handelsregister eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und hat seinem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) beigefügt.

Das Unternehmen hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.

Das Unternehmen ist bei einem Unfallversicherungsträger ordnungsgemäß angemeldet, sofern dies vorgeschrieben ist.

Das Unternehmen hat nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 123 oder § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

Für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzleistungen:
Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens eine Leistung ausgeführt wurden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

- Angaben zum Nachunternehmereinsatz:
Spätestens bei Zuschlagserteilung müssen die ausgefüllten "Anlagen zusätzlich auszufüllen im Falle der Unterauftragsvergabe" je Unterauftragnehmer vorliegen. Fehlen diese Erklärungen und werden sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung