Das Forstamt Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, beabsichitgt im Auftrag von Herrn Dr. Thorsten Timm folgende Bauleistung auszuschreiben:
Ausbau eines vorhanden Forstwirtschaftsweges in der Gemarkung Betzendorf, Landkreis Lüneburg mit einer Gesamtlänge von 1.621 lfm. Dazu zählen die Beseitigung von nicht derbholzfähigem Material auf einer Länge von ca. 700 lfm mit einem Mulcher im Wegeseitenraum. Herstellen eines Planums im Regelquerschnitt mit Spitzrinne nach Richtlinie ländlicher Wegebau. Anliefern, Einbau und Verdichten von standortgerechtem Wegebaumaterial (nicht kalkhaltig, kein R/C Material) Korngröße 0/45 als Kies-/Schotterschicht nach Ziffer 4.24. TL LW 16 mit mind. 70% gebrochenem Korn auf einer Länge von 1.321 lfm mit 2,0 to/lfm = 2.642 to, sowie auf einer Länge von 300 lfm die Einbringung von 3,0 to/lfm = 900 to zur Verbesserung der Wegestabilität. Insgesamt werden 2.942 to Material benötigt.
Anlage von Wasserabschlägen zur Aufnahme des Oberflächenwassers ca. 20 Stück.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen, RErl. d. ML. v. 1.12.2020 406-6430/1-2.6/2-1 in der Fassung durch Runderlass vom 1.2.2023 406-64030/1-2.6/2-2. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Baustoffe, Materialien, Körnungen, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid, bzw. bewilligter Änderungsantrag vorliegt.