Ausbau von Forstwirtschaftswegen in der KlRfö. Niebeck 15-25/32/005
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Klosterkammerforstbetrieb
Hindenburgstr. 34
31319
Sehnde / OT Ilten
Deutschland
info@klosterforsten.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ausbau von drei Forstwirtschaftswegen in der KlRfö. Niebeck.

Weg 1: Durchführung einer Wurzelstockrodung ca. 30 Stück > 20 cm, Herstellen eines Planums im Regelquerschnitt nach Richtlinie ländl. Wegebau mit Spitzrinne für Wegekörper, Übergänge und Wendehammer 360 lfm, Ankauf, Lieferung, Einbau und Verdichten einer Kies-/Schotterschicht (standortgerechtes Material, kein Kalkgestein, Krongröße 0/45 gemäß Ziffer 4.2.4 TL ZW 16, mind. 70% gebrochenes Korn) mit 1,5to/lfm x 360 lfm = 540 to; Herstellen von vier Wasserabschlägen.

Weg 2: Durchführung einer Wurzelstockrodung ca. 35 Stück > 20 cm, Herstellen eines Planums im Regelquerschnitt nach Richtlinie ländl. Wegebau mit Spitzrinne für Wegekörper, Übergänge und Wendehammer 566 lfm, Ankauf, Lieferung, Einbau und Verdichten einer Kies-/Schotterschicht (standortgerechtes Material, kein Kalkgestein, Krongröße 0/45 gemäß Ziffer 4.2.4 TL ZW 16, mind. 70% gebrochenes Korn) mit 1,5to/lfm x 566 lfm = 849 to; Herstellen von fünf Wasserabschlägen.

Weg 3: Durchführung einer Wurzelstockrodung ca. 35 Stück > 20 cm, Herstellen eines Planums im Regelquerschnitt nach Richtlinie ländl. Wegebau mit Spitzrinne für Wegekörper, Übergänge und Wendehammer 627 lfm, Ankauf, Lieferung, Einbau und Verdichten einer Kies-/Schotterschicht (standortgerechtes Material, kein Kalkgestein, Krongröße 0/45 gemäß Ziffer 4.2.4 TL ZW 16, mind. 70% gebrochenes Korn) mit 1,5to/lfm x 627 lfm = 940,50 to; Herstellen von fünf Wasserabschlägen.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen, RErl. d. ML. v. 1.12.2020 406-6430/1-2.6/2-1 in der Fassung durch Runderlass vom 1.2.2023 406-64030/1-2.6/2-2. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Baustoffe, Materialien, Körnungen, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid, bzw. bewilligter Änderungsantrag vorliegt.

Haupterfüllungsort

KlRfö. Niebeck
29345
Unterlüß

Die Arbeiten werden in der Gemarkung Dreilingen, Landkreis Uelzen durchgeführt.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Ab Zuschlagserteilung bis zum 15.10.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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