Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgelt...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.09.2026
06.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Südbrookmerland
DE03452023
Westvictorburer Str. 2
26624
Südbrookmerland
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabe@suedbrookmerland.de
+49 4942209307

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Kommunalaufsicht Landkreis Aurich
DE116994655
Fischteichweg 7-13
26603
Aurich
Deutschland
DE947
info@landkreis-aurich.de
49 4941160

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34000000-7
66114000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende
einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im
kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).

Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten
Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör.

Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages,
Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen.

Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder,
Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben.

Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen
Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
Abschluss von Einzelleasingverträgen.
Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen
Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und
insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden.

Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvereinbarung für das Leasen von Fahrrädern zur Überlassung an kom. Beschäftigte im Entgeltwandlungsmodell für die Laufzeit von 48 Monaten

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Südbrookmerland
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten.

Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einen ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraum tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens des Auftragsgebers keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o.ä. kann die Auftragsnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYMWDYYAV42G1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags erledigt, kann auf Antrag eines Beteiligten festgestellt werden, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann darüber hinaus die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags festgestellt werden.

Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden. Diese beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tatsächlichen Zugang bei den betroffenen Bewerbern oder Bietern kommt es nicht an.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber und Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Die rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber oder Bieter im Falle einer Nichtabhilfe der Rüge ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zulässig einleiten kann. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.

Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft und dies dem betreffenden Bewerber oder Bieter mitteilt, ist ein Antrag auf Nachprüfung grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer einzureichen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Für den Fall, dass der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag geschlossen wurde, sind die besonderen Regelungen über die Unwirksamkeit nach § 135 GWB zu beachten. Danach kann ein öffentlicher Auftrag insbesondere dann von Anfang an unwirksam sein, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne die erforderliche vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information über den Vertragsschluss geltend gemacht werden und kann längstens bis sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.

Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen innerhalb der im Vergabeportal angegebenen Frist über das Vergabeportal nach.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

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Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zwei vergleichbare Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrrad Leasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Gemeinde Südbrookmerland vergleichbar sind.

Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln.

Dazu sind zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 150 betragen. Die dazugehörigen
Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Ausführung des Auftrags gelten keine über die Vergabeunterlagen hinausgehenden besonderen Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung