Abrissarbeiten eines Gebäudetraktes (Trakt 9), eine ehemalige Hausmeisterwohnung und die Reste einer Stahlhalle auf dem Gelände der BBS Ammerland
Abrissarbeiten
Gelände der BBS Ammerland
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
keine sonstigen Informationen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, können teilweise nachgefordert werden.
Rein nationale Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpfllichtungen
Insolvenz
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenskonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung einen früheren öffentlichen Auftrages
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Bildung terroristischer Vereinigungen
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
keine