Verfahrensangaben

Stadt Lüchow (Wendland) - Erweiterung des Ganzjahresbad Lüchow um einen Spraypark ...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Lüchow (Wendland)
03354507-0-84
Amtsweg 4
29439
Lüchow (Wendland)
Deutschland
DE934
vergabe@luechow-wendland.de
+49 58411260

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45317000-2
45212212-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Los 26.2 Gebäudeautomation Spraypark

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Herstellen der Automation für einen neu zu errichtenden Spraypark im Hallenbad insbesondere für das Gewerk Badewassertechnik aber auch für Sanitär-, Heizungs-, und Lüftungstechnik inkl. Automationsebene mit Touchpanel, Schaltschrank, Verkabelung, Netzwerk und Elektroinstallation.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.06.2026
30.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ganzjahresbad, Plater Weg 7
29439
Lüchow (Wendland)
Deutschland
DE934

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Angabe des Leitfabrikates ist aufgrund der Komplexität der Leistung, die nicht detailliert genug beschrieben werden kann, erforderlich. Des Weiteren müssen die technischen Komponenten kompatibel miteinander sein. Die Bieter können jedoch ein anderes Fabrikat anbieten und müssen die Gleichwertigkeit (siehe weitere Bedingungen) mit dem Angebot nachweisen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Verpackungsmaterialien für Baustoffe sind möglichst einzusparen. Es ist nachhaltig und umwelt- und ressourcenschonend zu arbeiten

Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

gemäß NTVergG

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen (Basic Edition) kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ebenso auf diesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert. Aus vergaberechtlichen Gründen (Transparenz, Gleichbehandlung) müssen alle Fragen und Antworten allen Bietern schriftlich (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen. Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen. Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten. Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang. Zuschlagskriterium: niedrigster Preis Präqualifizierung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

3
1
1
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Nossol Automatisation GmbH, 29643 Neuenkirchen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Nossol Automatisation GmbH
DE116375438
Kleines Unternehmen
An der Windmühle 17
29643
Neuenkirchen
Deutschland
DE938
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

06.03.2026

Angaben zum Angebot

3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung