Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Konzession - Mittagsverpflegung für 5 Grundschule...
VO: UVgO Vergabeart:   Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Amtsweg 4
29439
Lüchow (Wendland)
Deutschland
DE116031437
+49 58411260
vergabe@luechow-wendland.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYHUYTQS5JC60

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYHUYTQS5JC60/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Mittagsverpflegung für 5 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027 in 5 Losen

Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und
Bediensteten mit Mittagessen, an vier Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag, außer an den
gesetzlichen Feiertagen, in den Schulferien, während behördlich angeordneter Schließungen des gesamten Schulbetriebes und speziellen Regelungen während Pandemiezeiten und an schulfreien Tagen, die von der Schule selbst bestimmt werden) gegen Entgelt sicherzustellen.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch
am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.

Die Essensausgabe muss sich den Bedürfnissen der Schule unterordnen und ohne
Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes erfolgen.

Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens vor Ort.

Haupterfüllungsort

Los 1 - Johann Parum Schultze Schule
Lüchower Straße 26
29482
Küsten

Weitere Erfüllungsorte

Los 2 - Grundschule Lemgow
Schulstraße 7
29485
Lemgow
Los 3 - Grundschule Lüchow
Königshorster Weg 5
29439
Lüchow (Wendland)
Los 4 - Grundschule Trebel
Klein Trebeler Straße 19
29494
Trebel
Los 5 - Christian-Henning-Schule Wustrow
Mühlensteg 5
29462
Wustrow

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.08.2026
31.07.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Los 1 - Johann Parum Schultze Schule Küsten
1

Erfüllungsort

Grundschule Johann Parum Schultze
Lüchower Straße 26
29482
Küsten

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

WARME MITTAGSVERPFLEGUNG
Der Auftragnehmer liefert wöchentlich insgesamt ca. 144 Mittagessen an vier Tage die Woche (Mo - Do) für die Schüler/innen und ca. 1-2 Mittagessen für Lehrer/innen und Bedienstete in die Johann Parum Schultze nach Küsten.
D.h. an ca. 157 Tagen im Schuljahr 2026/2027.
Die Mittagspause dauert zurzeit von ca. 12:30 Uhr - 13:15 Uhr am Montag, Dienstag und Donnerstag.

Am Mittwoch muss in zwei Gruppen gegessen werden, sodass hier die Mittagspause von 12:00 Uhr - 13:15 Uhr dauert.

Eine Änderung der Pausenzeiten bleibt vorbehalten.

Das Anmeldeverhalten der Eltern kann variieren bzw. derzeit nur geschätzt werden. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und auszugebenden Essensportionen ist ein auf Grundlagen der Vergangenheit beruhender geschätzter Richtwert und für die Zukunft veränderbar.
Der Auftragnehmer muss auf kurzfristige Änderungen der Essenszahl und Essenstage, z.B. durch Besuchergruppen oder Pandemie bedingte zusätzliche Schultage bzw. Schulschließungen, flexibel reagieren können.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.
Da für diesen zusätzlichen Betreuungstag zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Erfahrungswerte vorliegen und nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang das Betreuungsangebot am Freitag in Anspruch genommen wird, erfolgt die Belieferung an diesem Tag zunächst optional und bedarfsabhängig. Es kann insbesondere im ersten Schulhalbjahr vorkommen, dass keine Mittagsverpflegung am Freitag benötigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Belieferung am fünften Betreuungstag bei entsprechendem Bedarf auch erst zum zweiten Schulhalbjahr ganz oder teilweise abzurufen.
Eine Mindestabnahme wird daher nicht vereinbart.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Los 2 - Grundschule Lemgow
2

Erfüllungsort

Grundschule Lemgow
Schulstraße 7
29485
Lemgow

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

WARME MITTAGSVERPFLEGUNG
Der Auftragnehmer liefert wöchentlich insgesamt ca. 160 Mittagessen an vier Tage die Woche (Mo - Do) für die Schüler/innen und ca. 1-2 Mittagessen für Lehrer/innen und Bedienstete in die Grundschule Lemgow nach Schweskau.
D.h. an ca. 157 Tagen im Schuljahr 2026/2027.
Die Mittagspause dauert zurzeit von ca. 12:40 Uhr - 13:00 Uhr am Montag, Dienstag und Donnerstag.

Am Mittwoch beginnt das Essen bereits um 12:30 Uhr.

Eine Änderung der Pausenzeiten bleibt vorbehalten.

Das Anmeldeverhalten der Eltern kann variieren bzw. derzeit nur geschätzt werden. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und auszugebenden Essensportionen ist ein auf Grundlagen der Vergangenheit beruhender geschätzter Richtwert und für die Zukunft veränderbar.
Der Auftragnehmer muss auf kurzfristige Änderungen der Essenszahl und Essenstage, z.B. durch Besuchergruppen oder Pandemie bedingte zusätzliche Schultage bzw. Schulschließungen, flexibel reagieren können.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.
Da für diesen zusätzlichen Betreuungstag zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Erfahrungswerte vorliegen und nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang das Betreuungsangebot am Freitag in Anspruch genommen wird, erfolgt die Belieferung an diesem Tag zunächst optional und bedarfsabhängig. Es kann insbesondere im ersten Schulhalbjahr vorkommen, dass keine Mittagsverpflegung am Freitag benötigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Belieferung am fünften Betreuungstag bei entsprechendem Bedarf auch erst zum zweiten Schulhalbjahr ganz oder teilweise abzurufen.
Eine Mindestabnahme wird daher nicht vereinbart.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Los 3 - Grundschule Lüchow
3

Erfüllungsort

Grundschule Lüchow
Königshorster Weg 5
29439
Lüchow (Wendland)

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

WARME MITTAGSVERPFLEGUNG
Der Auftragnehmer liefert wöchentlich insgesamt ca. 280 Mittagessen an vier Tage die Woche (Mo - Do) für die Schüler/innen und ca. 1-2 Mittagessen für Lehrer/innen und Bedienstete in die Grundschule Lüchow.
D.h. an ca. 157 Tagen im Schuljahr 2026/2027.
Die Mittagspause dauert zurzeit von ca. 13:00 Uhr - 13:30 Uhr (3./4. Klasse) und 13:30 - 14:00 Uhr (1./2. Klasse).

Eine Änderung der Pausenzeiten bleibt vorbehalten.

Das Anmeldeverhalten der Eltern kann variieren bzw. derzeit nur geschätzt werden. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und auszugebenden Essensportionen ist ein auf Grundlagen der Vergangenheit beruhender geschätzter Richtwert und für die Zukunft veränderbar.
Der Auftragnehmer muss auf kurzfristige Änderungen der Essenszahl und Essenstage, z.B. durch Besuchergruppen oder Pandemie bedingte zusätzliche Schultage bzw. Schulschließungen, flexibel reagieren können.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.
Da für diesen zusätzlichen Betreuungstag zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Erfahrungswerte vorliegen und nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang das Betreuungsangebot am Freitag in Anspruch genommen wird, erfolgt die Belieferung an diesem Tag zunächst optional und bedarfsabhängig. Es kann insbesondere im ersten Schulhalbjahr vorkommen, dass keine Mittagsverpflegung am Freitag benötigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Belieferung am fünften Betreuungstag bei entsprechendem Bedarf auch erst zum zweiten Schulhalbjahr ganz oder teilweise abzurufen.
Eine Mindestabnahme wird daher nicht vereinbart.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Los 4 - Grundschule Trebel
4

Erfüllungsort

Grundschule Trebel
Klein Trebeler Straße 19
29494
Trebel

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

WARME MITTAGSVERPFLEGUNG
Der Auftragnehmer liefert wöchentlich insgesamt ca. 100 Mittagessen an vier Tage die Woche (Mo - Do) für die Schüler/innen und ca. 1-2 Mittagessen für Lehrer/innen und Bedienstete in die Grundschule Trebel.
D.h. an ca. 157 Tagen im Schuljahr 2026/2027.
Die Mittagspause dauert täglich zurzeit von ca. 12:30 Uhr - 13:00 Uhr.

Eine Änderung der Pausenzeiten bleibt vorbehalten.

Das Anmeldeverhalten der Eltern kann variieren bzw. derzeit nur geschätzt werden. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und auszugebenden Essensportionen ist ein auf Grundlagen der Vergangenheit beruhender geschätzter Richtwert und für die Zukunft veränderbar.
Der Auftragnehmer muss auf kurzfristige Änderungen der Essenszahl und Essenstage, z.B. durch Besuchergruppen oder Pandemie bedingte zusätzliche Schultage bzw. Schulschließungen, flexibel reagieren können.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.
Da für diesen zusätzlichen Betreuungstag zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Erfahrungswerte vorliegen und nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang das Betreuungsangebot am Freitag in Anspruch genommen wird, erfolgt die Belieferung an diesem Tag zunächst optional und bedarfsabhängig. Es kann insbesondere im ersten Schulhalbjahr vorkommen, dass keine Mittagsverpflegung am Freitag benötigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Belieferung am fünften Betreuungstag bei entsprechendem Bedarf auch erst zum zweiten Schulhalbjahr ganz oder teilweise abzurufen.
Eine Mindestabnahme wird daher nicht vereinbart.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Los 5 - Christian-Henning-Schule Wustrow
5

Erfüllungsort

Grundschule Christian-Henning-Schule Wustrow
Mühlensteg 5
29462
Wustrow (Wendland)

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftragnehmer liefert wöchentlich insgesamt ca. 320 Mittagessen an vier Tage die Woche (Mo - Do) für die Schüler/innen und ca. 2 Mittagessen für Lehrer/innen und Bedienstete in die Grundschule Wustrow.
D.h. an ca. 157 Tagen im Schuljahr 2026/2027.
Die Mittagspause dauert täglich zurzeit von ca. 12:45 Uhr - 13:30 Uhr.

Eine Änderung der Pausenzeiten bleibt vorbehalten.

Das Anmeldeverhalten der Eltern kann variieren bzw. derzeit nur geschätzt werden. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und auszugebenden Essensportionen ist ein auf Grundlagen der Vergangenheit beruhender geschätzter Richtwert und für die Zukunft veränderbar.
Der Auftragnehmer muss auf kurzfristige Änderungen der Essenszahl und Essenstage, z.B. durch Besuchergruppen oder Pandemie bedingte zusätzliche Schultage bzw. Schulschließungen, flexibel reagieren können.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine Belieferung mit Mittagsverpflegung grundsätzlich auch am fünften Betreuungstag (Freitag) möglich ist.
Da für diesen zusätzlichen Betreuungstag zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Erfahrungswerte vorliegen und nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang das Betreuungsangebot am Freitag in Anspruch genommen wird, erfolgt die Belieferung an diesem Tag zunächst optional und bedarfsabhängig. Es kann insbesondere im ersten Schulhalbjahr vorkommen, dass keine Mittagsverpflegung am Freitag benötigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Belieferung am fünften Betreuungstag bei entsprechendem Bedarf auch erst zum zweiten Schulhalbjahr ganz oder teilweise abzurufen.
Eine Mindestabnahme wird daher nicht vereinbart.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

-Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

-Erklärung gemäß NTVergG (240101_Erklärung_Tariftreue_4_NTVergG)

Vorzulegende Nachweise:
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung, -ummeldung; von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet); von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis der einschlägigen berufsfachlichen Qualifikation als Koch oder Küchenmeister; Nachweis mittels Berufsabschluss; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

Vorzulegende Nachweise:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; Nachweiseiner Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist; von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Auf Anforderung der Vergabestelle
Referenznachweise; - Mindestens 3 Referenzen, welche Erfahrung im Bereich der Zubereitung und Anlieferung von Verpflegung belegen.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
- mit der hier ausgeschriebenen Menge der zubereiteten Mahlzeiten
- mit der hier vorgegebenen Zubereitungsart/den vorgegebenen Zubereitungsarten
- mit der hier zu beliefernden Einrichtung vergleichbar sein.; Mit dem Teilnahmeantrag

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Beschreibung

Angaben zur Verhandlung

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

25.03.2026 09:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifikationen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten.
Die Einreichung des Teilnahmeantrags und die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags/Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen (Basic Edition) kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ebenso auf diesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert.
Aus vergaberechtlichen Gründen (Transparenz, Gleichbehandlung) müssen alle Fragen und Antworten allen Bietern schriftlich (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben.
Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.
Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Teilnahmeanträge/Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Teilnahmeanträge/Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.
Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder den Preisangaben im Bietertool, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Zuschlagskriterien für die Wertung der Angebote:

-20% Angebotspreis Essensausgabe pro Portion

Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Der maximale Bruttopreis liegt bei 4,00 EUR pro Portion für die Ausgabe des Mittagessens.

-20% Angebotspreis Mittagsessen pro Portion

Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Der maximale Bruttopreis liegt bei 4,50 EUR/Portion für das Mittagessen.

-30% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der DGE Vorgaben

Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

-15% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der Bio Qualität

Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 85 % erfüllt.

8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 65 % erfüllt.

6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 45 % erfüllt.

4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 25 % erfüllt.

2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 5 % erfüllt.

0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien keinen Bio-Anteil hat.

Bei Nichterreichung der Mindestpunktzahl 4 erfolgt der Ausschluss von der Wertung.

-15% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der Saisonalität

Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.

Ausschlusskriterien:

-Kriterium 2b: Bei Nichterreichung der Mindestpunktzahl 4 erfolgt der Ausschluss von der Wertung.

-Der Angebotspreis für das Kriterium 1a Essensausgabe darf nicht höher sein als 4,00 Euro brutto pro Portion.

-Der Angebotspreis für das Kriterium 1b Mittagessen darf nicht höher sein als 4,50 Euro brutto pro Portion.

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