Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifikationen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten.
Die Einreichung des Teilnahmeantrags und die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags/Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen (Basic Edition) kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ebenso auf diesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert.
Aus vergaberechtlichen Gründen (Transparenz, Gleichbehandlung) müssen alle Fragen und Antworten allen Bietern schriftlich (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben.
Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.
Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Teilnahmeanträge/Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Teilnahmeanträge/Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.
Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder den Preisangaben im Bietertool, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Zuschlagskriterien für die Wertung der Angebote:
-20% Angebotspreis Essensausgabe pro Portion
Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Der maximale Bruttopreis liegt bei 4,00 EUR pro Portion für die Ausgabe des Mittagessens.
-20% Angebotspreis Mittagsessen pro Portion
Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Der maximale Bruttopreis liegt bei 4,50 EUR/Portion für das Mittagessen.
-30% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der DGE Vorgaben
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
-15% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der Bio Qualität
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 85 % erfüllt.
8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 65 % erfüllt.
6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 45 % erfüllt.
4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 25 % erfüllt.
2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien mit einem Bio-Anteil von 5 % erfüllt.
0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt und der, die unter 3.6.1.2 genannten Kriterien keinen Bio-Anteil hat.
Bei Nichterreichung der Mindestpunktzahl 4 erfolgt der Ausschluss von der Wertung.
-15% Konzept der Herangehensweise mit Musterspeiseplänen - Umsetzung der Speiseplanung gem. der Saisonalität
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze.
Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
10 Punkte
Erhält ein besonders herausragendes Konzept, welches vollumfänglich und schlüssig die Auseinandersetzung mit den Inhalten in besonders innovativer Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
8 Punkte
Erhält ein sehr gutes Konzept, welches eine angemessene Auseinandersetzung mit den Inhalten in sehr guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
6 Punkte
Erhält ein gutes Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten in guter Art und Weise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
4 Punkte
Erhält ein mäßiges Konzept, welches eine Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht umfänglich genug mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
2 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten nur teilweise mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
0 Punkte
Erhält ein Konzept, welches die Auseinandersetzung mit den Inhalten gar nicht mit den Bedarfen in Zusammenhang bringt.
Ausschlusskriterien:
-Kriterium 2b: Bei Nichterreichung der Mindestpunktzahl 4 erfolgt der Ausschluss von der Wertung.
-Der Angebotspreis für das Kriterium 1a Essensausgabe darf nicht höher sein als 4,00 Euro brutto pro Portion.
-Der Angebotspreis für das Kriterium 1b Mittagessen darf nicht höher sein als 4,50 Euro brutto pro Portion.