Los 17 G13 Trockenbauarbeiten
Liefern und montieren einer 150 m2 Abhang-Akustikdecke inklusive Stahlblechprofil-Unterkonstruktion in einem Schwimmbad.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verpackungsmaterialien für Baustoffe sind möglichst einzusparen. Es ist nachhaltig und umwelt- und ressourcenschonend zu arbeiten.
gemäß NTVergG
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen (Basic Edition) kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ebenso auf diesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert. Aus vergaberechtlichen Gründen (Transparenz, Gleichbehandlung) müssen alle Fragen und Antworten allen Bietern schriftlich (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen. Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen. Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten. Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang. Zuschlagskriterium: niedrigster Preis Präqualifizierung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe, unter anderem §§ 123, 124 GWB, § 6 WRegG, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB/A-EU.
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig
Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate
gemäß Vertragsbedingungen
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Rückgabezeitpunkt der nicht verwerteten Sicherheit: 4 Jahre nach der Abnahme
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
keine