Verfahrensangaben

Stadt Lüchow Wendland - Freiraumplanung Innenstadt gemäß § 39 HOAI (Stufe 1: LP 3-...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Lüchow (Wendland)
03354507-0-84
Amtsweg 4
29439
Lüchow (Wendland)
Deutschland
DE934
vergabe@luechow-wendland.de
+49 58411260

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Freiraumplanung Innenstadt gemäß § 39 HOAI (Stufe 1: LP 3-6, Stufe 2: LP 7-9)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umbau Innenstadt Freiraumplanung Lüchow (Wendland). Aufwertung, Attraktivierung des Freiraums in der Innenstadt von Lüchow (W.).
Neuausbalancierung von Aufenthaltsqualität und Verkehrsaufkommen. Mehr Aufenthaltsraum im Innenstadtbereich durch Umverteilung der Verkehrsträger. Die Aufenthaltsdauer und -qualität sollen gestärkt und mehr grüne Infrastruktur geschaffen werden. Klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr sind einzuhalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
20.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Innenstadt der Stadt Lüchow (Wendland)
Deutschland
DE934

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Wertungshonorar netto

Das niedrigste Honorar erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung
erfolgt nach dem Honorar.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars.
Alle Angebote mit darüber liegenden Honoraren erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektanalyse, Aufbau und Methodik

Vorstellung zur aufgabenbezogenen Herangehensweise / Schlüssigkeit zur Umsetzung der Vorplanung

Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektanalyse, Aufbau und Methodik

Vorstellung zur aufgabenbezogenen Herangehensweise / Schlüssigkeit zur Umsetzung der Vorplanung

Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

Mindestpunktzahl
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kostenrahmen und Terminplanung

Die Stadt Lüchow (Wendland) legt großen Wert auf die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminplanung.
Welche Methodik zur Kosten- bzw. Terminverfolgung und Qualitätssicherung setzt der/die Projektleiter/in ein?
Wie reagiert der der/die Projektleiter/in auf entstehende Abweichungen?

Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kostenrahmen und Terminplanung

Die Stadt Lüchow (Wendland) legt großen Wert auf die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminplanung.
Welche Methodik zur Kosten- bzw. Terminverfolgung und Qualitätssicherung setzt der/die Projektleiter/in ein?
Wie reagiert der der/die Projektleiter/in auf entstehende Abweichungen?

Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.

Mindestpunktzahl
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben

Der/die zuständige Projektleiter/in des Büros ist zu benennen.
Der/die Projektleiter/in weist über vergleichbare Referenzobjekte Erfahrung in der Durchführung öffentlicher Bauvorhaben nach.
Der/die Projektleiter/in reicht mindestens 1 höchstens 5 Referenzobjekte mit Angabe eines Ansprechpartners ein.
Die Fertigstellung der benannten Referenzobjekte darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Nettobaukosten müssen min. 200.000 EUR betragen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben

Der/die zuständige Projektleiter/in des Büros ist zu benennen.
Der/die Projektleiter/in weist über vergleichbare Referenzobjekte Erfahrung in der Durchführung öffentlicher Bauvorhaben nach.
Der/die Projektleiter/in reicht mindestens 1 höchstens 5 Referenzobjekte mit Angabe eines Ansprechpartners ein.
Die Fertigstellung der benannten Referenzobjekte darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Nettobaukosten müssen min. 200.000 EUR betragen.

Mindestpunktzahl
4,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Wertungshonorar netto über 320.000 Euro

Das Wertungshonorar netto darf nicht über 320.000 EUR betragen.

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Es werden alle Leistungsphasen von LPH 3 bis LPH 9 beauftragt. Die Stadt Lüchow (Wendland) vergibt die Planung als Stufenvertrag (Stufe 1: LPH 3-6; Stufe 2: LPH 7-9).
Die Vergabe der LPH 7-9 erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Sonstiges

gemäß Förderrichtlinien "Resiliente Innenstädte" und Vorentwurfsplanung

Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

gemäß NTVergG

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es werden alle Leistungsphasen von LPH 3 bis LPH 9 beauftragt. Die Stadt Lüchow (Wendland) vergibt die Planung als Stufenvertrag (Stufe 1: LPH 3-6; Stufe 2: LPH 7-9).
Die Vergabe der LPH 7-9 erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt.

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen (Basic Edition) kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.

Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ebenso auf diesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert.
Aus vergaberechtlichen Gründen (Transparenz, Gleichbehandlung) müssen alle Fragen und Antworten allen Bietern schriftlich (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben.
Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.

Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.

Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.

Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen.

Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert

Kriterium 1: Honorar netto gesamt - Wichtung 30%;

Kriterium 2: Projektanalyse - Wichtung 30%, Vorstellung der aufgabenbezogenen Herangehensweise / Schlüssigkeit zur Umsetzung der Vorplanung;

Kriterium 3: Kostenrahmen und Terminplanung - Wichtung 20%, Die Stadt Lüchow (Wendland) legt großen Wert auf die Einhaltung von Kostenrahmen und Terminplanung.
Welche Methodik zur Kosten- bzw. Terminverfolgung und Qualitätssicherung setzt der/die Projektleiter/in ein?
Wie reagiert der der/die Projektleiter/in auf entstehende Abweichungen?;

Kriterium 4: Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben - Wichtung 20%,
Der/die zuständige Projektleiter/in des Büros ist zu benennen. Der/die Projektleiter/in weist über vergleichbare Referenzobjekte Erfahrung in der Durchführung öffentlicher Bauvorhaben nach.
Der/die Projektleiter/in reicht mindestens 1 höchstens 5 Referenzobjekte mit Angabe eines Ansprechpartners ein.
Die Fertigstellung der benannten Referenzobjekte darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Nettobaukosten müssen min. 200.000 EUR betragen.

Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl 4 in einem oder mehreren Kriterien (Nr. 2 bis Nr. 4) erfolgt der Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
Es erfolgt ein Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, wenn das Wertungshonorar netto über 320.000 Euro beträgt.

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".

Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.

Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

4
2
2
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Horeis + Blatt , 28329 Bremen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Horeis + Blatt
DE237856896
Kleines Unternehmen
Sonneberger Str. 13
28329
Bremen
Deutschland
DE501
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

29.06.2026

Angaben zum Angebot

2
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung