Verfahrensangaben

Hauptabbrucharbeiten Grundschule mit Sporthalle

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Salzgitter
t:053418393542
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226
Salzgitter
Deutschland
DE912
submission@stadt.salzgitter.de
+49 5341839-3542
+49 5341839-4960

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hauptabbrucharbeiten Grundschule mit Sporthalle, incl. Entsorgung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hauptabbrucharbeiten Grundschule mit Sporthalle, incl. Entsorgung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.05.2026
20.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wiesenstrasse
38259
Salzgitter-Bad
Deutschland
DE912

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.

Die Urkalkulation wird vom AN unaufgefordert nach Auftragserteilung dem AG zur Verfügung gestellt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0
0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0