Verfahrensangaben

Vergabe Leistungen Rettungsdienst

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.01.2026
23.01.2026 09:30 Uhr
23.01.2026 09:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Salzgitter
t:053418393542
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226
Salzgitter
Deutschland
DE912
submission@stadt.salzgitter.de
+49 5341839-3542
+49 5341839-4960

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75252000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Salzgitter beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend "NRettDG"), einen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfalltransporte, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der teilweisen Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswache und Vorhaltung der hierzu benötigten Fahrzeuge zu vergeben.
Vergeben wird die Durchführung von Notfalltransporten mittels Notfallkrankentransportwagen (NKTW), des qualifizierten Krankentransportes mittels Krankentransportwagen (KTW) sowie aus Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Salzgitter (nachfolgend: "Aufgabenträger") ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Trägerin des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Aufgabenträger das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Satz 2 NRettDG durch, um Dritte mit der Durchführung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes im Wege eines Dienstleistungsauftrages zu beauftragen.

Diese Leistungen umfassen gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG
- Notfalltransporte mittels eines Notfallkrankentransportwagens (NKTW),
- den qualifizierten Krankentransport sowie
- Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes (Spitzenabdeckung und Großschadensrettung).

Art und Umfang:
Vorhaltung Regelrettungsdienst:
- "KTW 1" (insgesamt 47,0 Wochenstunden)
- "KTW 3" (insgesamt 56,0 Wochenstunden)
- "KTW 6" (insgesamt 85,5 Wochenstunden)
- NKTW 1 (insgesamt 168 Wochenstunden)
sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Stellung und Besetzung von insgesamt 2 KTW

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE912

Grundsätzlich werden die Fahrten im Stadtgebiet und angrenzenden Umland durchgeführt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Aufgabenträgerin ermittelt das wirtschaftlichste Angebot anhand folgender
Wertungskriterien: Preis 50 % und Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes 50 %.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTJ0R0FR8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Bieter-/Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 3) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art - beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter - sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. Sofern in den Unterlagen auf "den Bieter" Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.

Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird. Der Einsatz von Nachunternehmern ist daher nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zulässig. Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt "Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst" (Anlage 4) auszufüllen. Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/ Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Leistungen/Teilleistungen zur Verfügung stehen.

Eignungsleihe
Wenn sich ein Bieter für die Transport-/Behandlungskomponenten des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer; Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe" (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind. Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziffer 10.

Zu beachtende Besonderheiten bei Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben vorlegen. Der Nachweis ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Zu beachtende Besonderheiten bei Nachunternehmern
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will, muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und wird die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet. Für die Unterschriften der Nachunternehmer, auf die der Bieter zurückgreift, genügt Textform im Sinne von § 126b BGB.

Zu beachtende Besonderheiten bei Eignungsleihe
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Wege der Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV zurückgreift, ist Folgendes zu beachten: Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten des Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt, ist dessen Eignung nachzuweisen. Die Nachweise und Erklärungen bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem der Wirtschaftsteilnehmer seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt. Es ist insoweit ausreichend, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bieter und dem Wirtschaftsteilnehmer zusammen nachgewiesen wird. Sonstige Nachweise und Erklärungen müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Die Erklärung ist von jedem Wirtschaftsteilnehmer gesondert abzugeben. Für die Unterschriften der Wirtschaftsteilnehmer, auf die der Bieter zurückgreift, genügt Textform im Sinne von § 126b BGB.
Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

Verfahrensart: Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 014/24/EU. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV).
Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet nach der Festlegung durch den Aufgabenträger keine Anwendung.

Vollmacht: Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist - sofern es sich um keinen
gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt - eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen
für den Bieter in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.

Die Abgabe einer Europäischen Eigenerklärung EEE ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebots.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

128
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Aufgabenträgerin behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) gemäß § 56 VgV nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten
Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2026.
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden,
für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen
wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und
3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der
Nachweis kann geführt werden, entweder
? durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten
Mindestdeckungssummen oder
? durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche
Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den
genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über
den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz Notfalltransporte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und
Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Betrieb eines NKTW ist nach seiner Art mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar. Nicht vergleichbar ist eine Tätigkeit auf Grundlage einer Genehmigung, die außerhalb des
öffentlichen Rettungsdienstes erfolgt (bspw. Genehmigung nach § 19 NRettDG). Der
Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenz
Notfalltransport" (Anlage 8) auszufüllen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz erweiterter Rettungsdienst (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und
Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag
bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei
Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenz erweiterter Rettungsdienst" (Anlage 9) auszufüllen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatznachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt
"Umsatznachweis" (Anlage 7)).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung (nicht älter als drei Jahre)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz Notfalltransporte

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz erweiterter Rettungsdienst

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatznachweis

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft
i.H.v. 450.000 EUR
2) Erklärung zur Tariftreue
3) Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im
Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Salzgitter eingesetzt wird.
4) Erklärung zur Russlandsanktionen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung