Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar für die Stadt Salzgitter

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.08.2026
03.09.2026 09:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Salzgitter
t:053418393542
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226
Salzgitter
Deutschland
DE912
submission@stadt.salzgitter.de
+49 5341839-3542
+49 5341839-4960

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39160000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar für die Stadt Salzgitter

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar für die Stadt Salzgitter

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag enthält eine jährliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerung erfolgt automatisch sofern nicht eine der Vertragsparteien sechs Monate vor Vertragsende kündigt. Maximale Laufzeit sind vier Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE912

Alle Schulen im Stadtgebiet Salzgitters

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Lt. Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung erörtert:

4.2.1 Konstruktion, Herstellung und Gebrauchstauglichkeit
Es sind Steck-/Schraubverbindungen und andere reversible Verbindungen zu verwenden.
Die Prinzipien der recyclinggerechten Konstruktion (VDI 2243) sind zu beachten. Ersatzteile,
die bei üblicher Nutzung erforderlich werden können, sind mindestens fünf Jahre nach
Auslieferung zur Verfügung zu stellen.

4.2.2 Holz und Holzwerkstoffe
Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme
Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen.
Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76)
oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen
einzureichen.
Anstriche Holz
Bei Anstrichen müssen schadstoffarme Lacke nach den Anforderungen des RAL-UZ 12a
oder gleichwertig verwendet werden. Die eingesetzten Lacke müssen speichelfest und
geruchsneutral sein.
Materialschutz
Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw. dürfen keine Fungizide, Insektizide und
halogenorganische Flammschutzmittel enthalten.
Metallteile (Oberflächenbehandlung)
Nach Möglichkeit sollten alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. Aluminium sollte
nur dort Verwendung finden, wo es nicht anders möglich ist.

4.2.3 Kunststoffe
Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen
und Weichmacher enthalten; sie dürfen nicht aus PVC bestehen und keine halogenierten
Flammschutzmittel enthalten.

4.2.4 Verpackung
Die Verpackung muss luftdurchlässig nach RAL-UZ 38 oder gleichwertig sein. Dadurch soll
die Ausgasung nach der Herstellung gewährleistet sein. Verpackungsmaterialien müssen
zurückgenommen und recycelt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich Spezifikationen oder zugesicherten
Eigenschaften gutachterliche Untersuchungen vornehmen zu lassen. Sollten sich negative
Abweichungen herausstellen, trägt der Auftragnehmer die entstandenen Kosten des
Gutachtens.

4.2.5 Bezugsstoffe Polstermöbel
Für alle gepolsterten Möbelstücke muss die Materialauswahl mindestens einen Bezugsstoff,
der als schwer entflammbar zertifiziert ist, enthalten. Maßgeblich sind hier die Normen EN 1021 1 & 2 sowie die DIN 4102 B1.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYT1ZJWAJU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.

Zur Bemusterung:
Die Modelle sind der Stadt Salzgitter nach Aufforderung innerhalb von zwei Wochen frei Verwendungsstelle anzuliefern
und aufzubauen. Die Modelle entnehmen Sie der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

102
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Der aktuelle Katalog und die Preisliste über das Gesamtsortiment werden nicht
nachgefordert. Fehlt eins von beiden oder beides, wird das Angebot vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Datenblätter und Nachweise bezüglich Sicherheit und Umweltfreundlichkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung:
- Nachweis des GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar (Für alle Produkte ist das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar erforderlich.
Die Vergleichbarkeit muss durch den Auftragnehmer belegt werden. Entsprechende
Zertifikate müssen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.)
- Nachweis nach (RAL-UZ 38) und (RAL-UZ 76) oder gleichwertig (Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme
Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen.
Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76)
oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen
einzureichen.)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) nicht älter als 6 Monate (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Aktueller Katalog im PDF-Format über das Gesamtsortiment inkl. Preisliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der aktuelle Katalog und die Preisliste über das Gesamtsortiment werden nicht
nachgefordert. Fehlt eins von beiden oder beides, wird das Angebot vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Falls vorhanden: Nachweis über Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Falls vorhanden: Nachweis über Zertifizierung nach DIN ISO 14001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Nein.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung