Für den Neubau einer Verkehrsstation (Bahnhaltepunkt) mit zwei Bahnsteigen in Rosdorf bei Göttingen soll eine schall- und erschütterungstechnische Untersuchung zum Baubetrieb durchgeführt werden, um die Auswirkungen im Baubetrieb zu prüfen, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Neben der Ermittlung der Grundlagen, der maßgeblichen Lärmquellen und der baulichen Nutzungen sollen die Lärmimmissionen ermittelt und beurteilt sowie die Erschütterungsimmissionen ermittelt und beurteilt werden. Anschließend folgt die Dokumentation in einem Ergebnisbericht sowie weiteren Zuarbeiten und Bewertungen.
Die geplante Verkehrsstation wird zukünftig zwischen Bahn-km 242,517 und Bahn-km 242,742 der Strecke 3600 (Göttingen-Friedland) liegen. Die Außenbahnsteige mit einer baulichen Länge von 225 Meter und einer Mindestbreite von 2,75 m in Abhängigkeit des Pflastermaßes werden über geneigte Bahnsteige an den BÜ Rosdorf angebunden. Die Strecke 3600 gehört zum konventionel-len transeuropäischen Netz (TEN konv).
Ein Übersichtslageplan des Stands der Planung von Dezember 2025 ist beigefügt (siehe Anlage 7). Ein aktueller Stand wird bei ggf. zwischenzeitlichen Änderungen nach Zuschlagserteilung übermit-telt.
Preis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse:rechnung_60@landkreisgoettingen.de
Die Angebote müssen über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden.Angebote die über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes oder als einfache E-Mail an die Vergabestelle eingereicht werden, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Angebotsabgabe kann über die lokal installierte Version des Bietertool oder über die webbasierte Version erfolgen.