Hinweis bei Weitergabe von Teilleistungen/Einsatz von Unterauftragnehmern: Der Bieter hat die Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, bereits mit seinem Angebot zu benennen (Formblatt in Anlage 9). Siehe auch die Angaben in 2.21 in Teil A Ausschreibungsbedingungen. Im Falle des Nachunternehmereinsatzes sind die Anlagen Unterauftragnehmerverzeichnis (Formblatt in Anlage 7) und die Liste über von Unterauftragnehmern zu erbringende Teilleistungen (Formblatt in Anlage 9) einzureichen. Die Weitergabe von Postsendungen an die DPAG als Universaldienstleister gilt nicht als Unterauftrag.
Die Anlagen Unterauftragnehmerverzeichnis (Formblatt in Anlage 7), Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Formblatt in Anlage 8) und Liste über von Unterauftragnehmern zu erbringende Teilleistungen (Formblatt in Anlage 9) sind in diesem Fall nicht einzureichen.
Hinweis bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften müssen im Angebot ihre Mitglieder benennen und eines ihrer Mitglieder als allein bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Auftrags angeben (Formblatt in Anlage 10).
Folgende Nachweise müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden: - Anlage 1 (Anbieterdarstellung) - Handelsregisterauszug - Lizenzurkunde - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit u. a. (Anlage 5) Die weiteren unter Ziff. 2.6 (Teil A) genannten Erklärungen und Nachweise sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Der Vorbehalt in Ziff. 2.6 unter Ziff. 12 gilt auch für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse: rechnung_10@landkreisgoettingen.de
Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
Das im VHB 631 Nr. 6 bezeichnete "Formblatt Zuschlagskriterien" wird vom Landkreis Göttingen nicht genutzt. Die Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis/der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.