Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist.
Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen.
Weiterhin sind Erklärungen über
- das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren,
- die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals,
- über vorhandene Registereintragungen und die Bereitschaft diese nachzuweisen,
- ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation,
- eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 6e EU VOB/A,
- eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
- die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen,
- die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
abzugeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Eignung - VHB-Vordruck 124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Eignung reichen Sie bitte den anliegenden VHB-Vordruck 124 mit ihrem Angebot ein.
- Nachweis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der vergangenen drei Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): geforderte Mindeststandards:
2.000.000 Euro d. Jahresumsatz (netto) durchschnittlicher Mindestumsatz aus den vergangenen drei Geschäftsjahren
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Jahresumsätze von Nachunternehmern oder aller Teile einer Bietergemeinschaft
- Angabe von Nachunternehmern (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben.