Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist.
Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen.
Weiterhin sind Erklärungen über
- die Eintragung in das Berufsregister,
- das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren,
- die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals,
- ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation,
- eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 123 oder 124 GWB,
- eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
- die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen,
- die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
abzugeben.