Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Zuschlagskriterien (Unterkriterien) Gewichtung (in %)
1. Angebotspreis 50 %
2. Bietergespräche 50 %
2.1. Präsentation der Bieterkonzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) 40 %
2.2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation 10 %
zu 1.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Der Angebotspreis ergibt sich aus den Preispositionen des Preisblatts.
Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben.
Angebote, deren Angebotspreise innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet.
Die für den Angebotspreis ermittelte Punktezahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung von 50 % (x 50) multipliziert.
zu 2.1.
Im Einzelnen werden die Punkte zu dem Konzept wie folgt vergeben:
10 Punkte
(sehr gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderer Weise zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine sehr gute Leistung erwarten lassen.
Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise.
7,5 Punkte
(gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 7,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine gute Leistung erwarten lassen.
5 Punkte
(befriedigendes Konzept)
Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen.
2,5 Punkte
(ausreichendes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 2,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleineren Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist.
Angebotsausschluss
(mangelhaftes Konzept) Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.
Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Ablauf der Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll.
zu 2.2.
Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben:
10 Punkte
(sehr gute Antworten) Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Diese werden mit 10 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderer Weise zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine sehr gute Leistung erwarten lassen.
Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen).
7,5 Punkte
(gute Antworten) Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dieser Teil des Bietergesprächs wird mit 7,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine gute Leistung erwarten lassen.
5 Punkte
(befriedigende Antworten)
Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Diese werden mit 5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen.
2,5 Punkte
(ausreichende Antworten) Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dieser Teil des Bietergesprächs wird mit 2,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleineren Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist.
Angebotsausschluss
(mangelhafte Antworten) Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.