Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Zuschlagskriterien:
A: Preis 50 %
Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (4 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben.
Angebote, deren Angebotspreise innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet.
B: Leistungsqualität 50 %:
1. Leistungsumfang 30%
1.1 Aufnahme und Verwahrung von verschiedenen Tierarten
1.2 Öffnungszeiten/Sprechzeiten
1.3 Erreichbarkeit
1.4 Vermittlungskontrollen
1.5 Tiervermittlungsrate
1.6 Nachweisführung zu aufgenommenen Tieren
1.7 Tierbetreuung
1.8 Vernetzung mit anderen Tierheimen / Auffangstationen
1.9 Einhaltung der Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V
1.10 Pflegestellen
2. Standort und Räumlichkeiten (30%)
2.1 Entfernung der Tierbetreuungseinrichtung zur Stadtgrenze Hansestadt Lüneburg
2.2 Ausbruchssicherheit und Schutz vor unbefugtem Betreten
2.3 Quarantäne-/Krankenbereich
2.4 Möglichkeiten der Reinigung und Desinfektion von Haltungseinrichtungen (Hygienekonzept)
3. Anzahl und Qualität der Tierplätze (40%)
3.1 Platzkapazitäten Hunde
3.2 Platzkapazitäten Katzen
3.3 Platzkapazitäten Heimtiere
3.4 Platzkapazitäten Ziervögel
3.5 Hunde-/Katzenunterbringung
3.6 Hundehaltungsformen
3.7 Katzenhaltungsformen
3.8 Haltungsformen für Vögel
3.9 Haltungsformen für Heimtiere
3.10 Haltungsformen für Ziervögel
3.11 Pensionstiere
3.12 Platzbedarf
Punktebewertung
Es werden für jedes Kriterium jeweils 0-4 Punkte vergeben
Die Bewertung der konzeptionellen Beschreibungen zu den jeweiligen Kriterien erfolgt an Hand des Erfüllungsgrades der Zielstellung im Hinblick auf eine bestmögliche Leistungserbringung. Detaillierungsgrad, Plausibilität und Verbindlichkeit/Aussagekraft der Beschreibungen nehmen Einfluss auf die Bewertung.
Lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung...
4 Punkte = sehr gut - ... im besonderen Maße erwarten lässt.
3 Punkte = gut - ... in vollem Umfang erwarten lässt.
2 Punkte = befriedigend - ... im Allgemeinen erwarten lässt.
1 Punkt = ausreichend - ... in einem gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist.
0 Punkte = unzureichend - ... nicht oder nur in geringem Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann.