Änderung eines Nachweises; keine Dritterklärung notwendig
- Befähigung für die Erbringung statischer Nachweise für den öffentlichen Bereich (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Tragwerksplanung wird durch einen Prüfstatiker überprüft (Gebäude als öffentliches Gebäude, hier Schule). Die statischen Nachweise müssen so aufgestellt sein, dass diese Prüfung durchgeführt werden kann.
-> Änderung von Dritterklärung in Eigenerklärung und Klarstellung