Postdienstleistungen für den Landkreis Lüneburg
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

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15.09.2024 09:28 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Den Vergabeunterlagen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 PostG beigefügt. Seit Inkrafttreten des Postrechtsmodernisie-rungsgesetzes (PostModG) am 19.07.2024 ist keine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mehr vorgesehen. Stattdessen werden Anbieter von Post-dienstleistungen, die bisher über eine Lizenz gemäß §§ 5,6 PostG (alt) verfügt haben, von der Bundesnetzagentur au-tomatisch in das Anbieterverzeichnis (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthe-men/Post/Anbieterverzeichnis/start.html) aufgenommen, siehe §§ 4 ff, 112 Abs. (1) PostG.

Das Einreichen einer Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 PostG wird gestrichen. Es reicht der Verweis auf die Eintragung im Anbieterverzeichnis

13.09.2024