Den Vergabeunterlagen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 PostG beigefügt. Seit Inkrafttreten des Postrechtsmodernisie-rungsgesetzes (PostModG) am 19.07.2024 ist keine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mehr vorgesehen. Stattdessen werden Anbieter von Post-dienstleistungen, die bisher über eine Lizenz gemäß §§ 5,6 PostG (alt) verfügt haben, von der Bundesnetzagentur au-tomatisch in das Anbieterverzeichnis (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthe-men/Post/Anbieterverzeichnis/start.html) aufgenommen, siehe §§ 4 ff, 112 Abs. (1) PostG.