Die vier Leitstellen sollen zukünftig als Leitstellenverbund mit zwei zentralen Systemtechnikstandorten betrieben werden. Hierzu bedarf es neben der Bereitstellung einer hochverfügbaren, breitbandigen und schnellen WAN-Vernetzung auch der Bereitstellung von Systemtechnikfläche in einem zertifizierten Rechenzentrum, welches als georedundanter Technikstandort dient. Das zweite Rechenzentrum befindet sich innerhalb einer Leitstelle und wird dort intern betrieben.
Die Leitstellen der Landkreise Rotenburg (Wümme) in Zeven, Harburg in Winsen (Luhe) und Heidekreisin Soltau arbeiten bereits in einem Leitstellenverbund über eine WAN-Vernetzung. Sie sind derzeit miteiner dezentralen Leitstellentechnik ausgestattet, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einemoderne Leitstelle entspricht und dementsprechend erneuert werden soll.Zusätzlich wird in der Phase der Erneuerung der Leitstellentechnik der drei Leitstellen auch die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Lüneburg, als vierte Leitstelle des Verbundes integriert.Die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Lüneburg verlässt die derzeitige Kooperative Leitstellemit der Polizei und schließt sich dem Leitstellenverbund an.Die Planung zur Realisierung dieses Leitstellenverbundes sieht die Vernetzung mittels eines WAN und die Anmietung von Technikfläche (19 Zoll Schränke) für das Housing von IT-Technik des Leitstellenverbunds vor.
Die Leistungen erstrecken sich dabei über mehrere Gewerke bzw. Fachdisziplinen, darunter:- Rechenzentren- Einsatzleitsystem- Kommunikationsmanagementsystem- IT-Infrastruktur (Netzwerke und Server etc.)- Digitalfunkstecker/-Gateway- Digitale Alarmierung- System zur Sprach- und Datendokumentation- Medientechnik- Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung
Diese gesamte Systemtechnik wird an zwei Standorten (Rechenzentren) redundant aufgebaut und die Dispositionsplätze (Clients) der vier Leitstellen an den bestehenden Standorten werden als Clients an diese Systemtechnik angebunden. Zur Realisierung dieser hochverfügbaren, redundanten und schnellen WAN-Verbindung ist eine gedoppelte Ringstruktur aus zwei verschiedenen WAN erforderlich.Zur Vernetzung der vier Leitstellen ist ein Datennetz als Ringstruktur und eine redundante Direktanbindung zu einem Rechenzentrumstandort des Auftragnehmer zu errichten. Ein vom Anbieter betriebenes Rechenzentrum, welches als redundanter Systemtechnikstandort dienen soll, ist in dieser Vernetzungsstruktur zwingend zu integrieren.
Rechenzentrum des Anbieters und WAN-Vernetzung über Leitungen des Anbieters zu den einzelnen Standorten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 16.01.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 50001 - Energiemanagement (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Zertifizierung nach Rechenzentrum TÜV IT Level 3 - TSI-Standard (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis von mindestens 3 Referenzen über die Bereitstellung von Datennetzen für Kunden aus dem öffentlichen Bereich bzw. BOS-Kunden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 - Informationssicherheitsmanagement (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 45001 - Erbringung von Kommunikationsdienstleitungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 - Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde- Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist (Vorlage Zertifikat oder Benennung der Zertifikatsnummer und ggf. Zugangscode.- Nachweis über die 72h Notstromversorgung für alle relevanten Komponenten und für das Rechenzentrums lt. Leistungsbeschreibung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Darstellung (z.B. Zeichnung) der WAN-Vernetzung aller geplanten Standorte mit Angabe der jeweiligen Streckenlängen und der Latenzzeiten pro Strecke- Bestätigung, dass nur firmeneigene Glasfaserstrecken genutzt werden